Neuigkeiten Timeline

Wissenschaft, Forschung, Technik
September 3, 2026

Wagner Magnete ist Spezialist für High-End-Fertigung

Politik, Recht, Gesellschaft
September 3, 2026

„Tyrannei der Postmoderne“ – eine politische Zeitdiagnose

Tourismus, Reisen
September 3, 2026

250 km Wanderglück: Auf Texels Routen die Insel-Geschichte(n) entdecken

Umwelt, Energie
September 3, 2026

Energiedialog beim Solarcamp Altenberg

Immobilien
September 3, 2026

Entrümpelung in Bayern: Rümpel Bayern räumt auf

Maschinenbau
September 3, 2026

Spindelhubgetriebe von NOZAG künftig PFAS-frei

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 3, 2026

FREQUENTIS und DSNA nehmen neues Sprachkommunikationssystem im französischen Brest Area Control Centre in Betrieb

Sport, Events
September 3, 2026

Die schönsten Golfhotels für einen aktiv entspannten Urlaub

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 3, 2026

Winfried Wengenroth baut Partnernetzwerk von CITY IMMOBILIENMAKLER weiter aus

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 3, 2026

Kopfschmerzen: Richtig einordnen und Rechte im Job

IT, NewMedia, Software
September 3, 2026

KI-Agenten kommen in den Vertrieb: Aber automatisieren wir damit nur unsere Fehler?

Tourismus, Reisen
September 3, 2026

After-Hours-Kultur im Museum: National Gallery of Art in Washington, DC lädt zu kunstvollen Abenden ein

Sport, Events
September 3, 2026

Eichenbühl wird zum Gipfelsprint der Titeljäger

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 3, 2026

BeyondTrust auf der „Inc. 5000“-Liste der am schnellsten wachsenden Privatunternehmen 2026

LAG Berlin-Brandenburg: Betriebsräte scheitern mit Klage auf Übernahme in unbefristetes Arbeitsverhältnis

LAG Berlin-Brandenburg: Betriebsräte scheitern mit Klage auf Übernahme in unbefristetes Arbeitsverhältnis

LAG Berlin-Brandenburg: Betriebsräte scheitern mit Klage auf Übernahme in unbefristetes Arbeitsverhältnis

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html Zwei Betriebsräte eines Versandhändlers scheiterten mit ihrer Klage auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Az.: 23 Sa 1445/15; 23 Sa 1446/15).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Weihnachtsgeschäft bringt es mit sich, dass der Bedarf an Arbeitskräften bei dem Versandhändler steigt. Dementsprechend werden in dieser Zeit vermehrt Arbeitskräfte bei dem Händler befristet beschäftigt. Zum Jahresende kann es je nach Bedarf und Arbeitsleistung dazu kommen, dass ein Teil dieser Mitarbeiter weiterbeschäftigt wird – mal mit befristeten, mal mit unbefristeten Arbeitsverträgen.

Zwei Betriebsratsmitglieder scheiterten mit ihren Klagen auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Sie argumentierten, dass sie nur auf Grund ihrer Betriebsratstätigkeit nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen worden waren. Wie schon das Arbeitsgericht Potsdam wies auch das LAG Berlin-Brandenburg die Klagen mit Entscheidung vom 13. Januar 2016 ab. Zwar könne nach dem Arbeitsrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html) der Anspruch auf die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nicht wegen der Tätigkeit im Betriebsrat verweigert werden. Dies wäre eine verbotene Benachteiligung. Allerdings hätten die Kläger nicht darstellen können, dass sie dementsprechend benachteiligt worden wären. Zumal es bei dem Versandhändler weiterhin einen Betriebsrat gebe und die Auswahl der weiterbeschäftigten Arbeitnehmer nach einem formalen Verfahren erfolgt sei. Dabei seien auch Betriebsratsmitglieder berücksichtigt worden. Die bloße Vermutung wegen der Betriebsratstätigkeit nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen worden zu sein, reiche nicht aus, stellte das LAG fest.

Arbeitgeber müssen dennoch bei der Befristung von Arbeitsverträgen vorsichtig sein. Ohne Sachgrund ist die Befristung eines Arbeitsverhältnisses nur für die Dauer von maximal zwei Jahren zulässig. In dieser Zeit kann der Arbeitsvertrag nur drei Mal verlängert werden. Sind diese Fristen abgelaufen und liegt kein Sachgrund für eine weitere Befristung vor, kann der Arbeitnehmer den Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben.

Im Arbeitsvertrag werden die die zentralen Punkte des Arbeitsverhältnisses geregelt. Entsprechend gründlich und detailliert sollte er verfasst werden. Das gilt auch und besonders bei befristeten Arbeitsverträgen. Um die eigenen Interessen zu wahren, können im Arbeitsrecht kompetente Rechtsanwälte hinzugezogen werden.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

(Visited 21 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert