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„Sehr enttäuscht“

Zur Bundestags-Abstimmung über Suizidhilfe

dgpd. Nach einer sehr emotional geführten Aussprache kam es am Freitag, 6. November 2015, kurz nach 12 Uhr zur Abstimmung. Zur Entscheidung standen zunächst vier Gesetzentwürfe und ein Antrag der Abgeordneten Katja Keul (B“90/Die Grünen) et. al. . Auf einem Stimmzettel waren die vier Gesetzentwürfe aufgeführt. Um 13 Uhr war die Entscheidung gefallen. Mit 360 Ja-Stimmen ist der Gesetzentwurf von Michael Brand (CDU/CSU), Kerstin Griese (SPD) et. al. angenommen worden. Das „Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ sieht vor, dass Handlungen bestraft werden, „mit denen einem anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung geschäftsmäßig gewährt, verschafft oder vermittelt wird, wenn dies in der Absicht geschieht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern (Bundestags-Drucksache 18/5373). Es droht bis zu drei Jahren Freiheitsentzug. Ärzte, die einmalig bei einem Suizid helfen und Angehörigen soll keine Strafe drohen. Damit nimmt eine seit dem Jahr 2008 politisch geführte Debatte ein vorläufiges Ende.
DGHS-Präsidentin Elke Baezner: „Ich bin sehr enttäuscht und bedaure das Ergebnis. Für die Menschen in Deutschland wird die Situation durch ein solches neues Gesetz nicht einfacher.“ Zunehmend bleibe Sterbenskranken, falls sie ihr Leben selbstbestimmt beenden wollen, nur der Weg in die Schweiz. Es ist auch nicht auszuschließen, dass die Zahl der Brutalsuizide von Menschen, denen die palliativmedizinischen Hilfen nicht genügen, weiter zunimmt.
Die Arbeit der DGHS bleibt von der heutigen Bundestagsentscheidung unberührt. Die als Bürgerrechtsbewegung und Patientenschutzorganisation vor 35 Jahren, am 7. November 1980, gegründete Gesellschaft berät zur Vorsorge mit Patientenverfügungen und hat sich auf politischer Ebene sehr für die Wahlfreiheit am Lebensende stark gemacht. „Alle unsere Anstrengungen wurde von vielen Menschen begrüßt.“ Wie das Gesetz sich im Einzelnen auswirken wird, ist zurzeit noch nicht abzusehen. Viele Fragen sind im Moment noch offen.

DGHS – Mein Weg. Mein Wille.

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit älteste und größte Patientenschutzorganisation in Deutschland. Sie versteht sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens und des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen. Ziel ihrer Arbeit ist, dass Artikel 1 GG, die unantastbare Würde des Menschen, auch im Sterben gewahrt bleibt.

Kontakt
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.
Wega Wetzel
Kronenstr. 4
10117 Berlin
030-21222337-22
presse@dghs.de
http://www.dghs.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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