Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

OLG Frankfurt: Zulässigkeit von Werbung mit langjähriger Firmentradition trotz Insolvenz

OLG Frankfurt: Zulässigkeit von Werbung mit langjähriger Firmentradition trotz Insolvenz

OLG Frankfurt: Zulässigkeit von Werbung mit langjähriger Firmentradition trotz Insolvenz

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/werbung.html Werbung (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/werbung.html) mit einer langjährigen Firmentradition kann trotz einer zwischenzeitlichen Insolvenz zulässig und nicht wettbewerbswidrig sein. Das hat das OLG Frankfurt entschieden (Az.: 6 U 69/15).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit Beschluss vom 7. September 2015 hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden, dass die Werbung mit einer 100-jährigen Firmentradition zulässig sein kann, selbst wenn das Unternehmen zwischenzeitlich insolvent war. Eine derartige Werbung sei für die Verbraucher dann nicht irreführend, wenn das Unternehmen ungeachtet des Insolvenzverfahrens wirtschaftlich im Wesentlichen unverändert fortgeführt worden ist. Auch wenn der Betrieb im Laufe der Jahre um weitere Geschäftsbereiche erweitert worden sei, die sich noch dem Kernbereich des Unternehmens zurechnen lassen, sei die Werbung zulässig.

Ein Unternehmen hatte auf seiner Webseite u.a. mit seiner 100-jährigen Firmentradition geworben. Die Klägerin sah allerdings im noch laufenden Insolvenzverfahren der Firma eine Unterbrechung dieser Unternehmenskontinuität. Darüber hinaus sei ein beworbener Geschäftsbereich erst in den 1950er Jahren errichtet worden. Nach Ansicht der Klägerin war die Werbung daher irreführend und verstoße gegen das Wettbewerbsrecht. Ihre Klage auf Unterlassung wies das OLG Frankfurt ebenso wie die erste Instanz allerdings zurück.

Das OLG stellte fest, dass die angegriffene Werbung beim Verbraucher keine irreführenden Vorstellungen über die geschäftlichen Verhältnisse erwecke. Auch sei die Insolvenz keine Unterbrechung der Unternehmenskontinuität, da im vorliegenden Fall durch die Insolvenz der Charakter des Unternehmens sich nicht geändert habe. Auch durch die Erweiterung des Geschäftsbereichs in den 1950er Jahren sei die Werbeaussage nicht irreführend. Der verständige Durchschnittsverbraucher rechne heutzutage damit, dass sich der Gegenstand eines über hundert Jahre alten Unternehmens mit der Zeit verändert und erwarte deshalb lediglich, dass das gegenwärtige Unternehmen mit dem früheren noch als wesensgleich angesehen werden kann, so das OLG.

Werbung ist für viele Unternehmen wichtig. Sie darf aber nicht gegen die gesetzlichen Vorgaben, z.B. gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, verstoßen. Es kann aber immer wieder zu vermeintlichen oder tatsächlichen wettbewerbsrechtlichen Verstößen kommen. Zur Abwehr von Forderungen und Durchsetzung von Ansprüchen sollte ein im Wettbewerbsrecht qualifizierter Rechtsanwalt aufgesucht werden.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/werbung.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

(Visited 8 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert