Neuigkeiten Timeline

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 3, 2026

BusinessCode reduziert Aufwand bei Ausschreibungen deutlich

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 3, 2026

Sommerferien zu kurz für großes Fernweh?

Handel, Dienstleistungen
Juni 3, 2026

Lokaler Supermarkt plus(!) digitaler Warenkorb: Shopnow24 startet Pilotprojekt in Bergisch Gladbach und Koblenz

Auto, Verkehr
Juni 3, 2026

Construction Komplete: NavVis unterstützt Flughafen München mit Dynamic Laserscanning beim Bau des Terminal 1-Pier

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 3, 2026

Nordstern gesucht: Warum Vision wieder zählt

IT, NewMedia, Software
Juni 3, 2026

DBR77 stellt das erste europäische Large Language Model für industrielle Entscheidungen vor

IT, NewMedia, Software
Juni 3, 2026

AI-SECURITY-REPORT 2026: MICROSOFT-365-NUTZUNG IM BLINDFLUG

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 3, 2026

Qualitätskontrolle im Wandel: Exponat zeigt menschzentrierte KI in der Praxis

Immobilien
Juni 3, 2026

Planon in Microsoft Places integriert zur Optimierung von Flächen und Workplace Management

Immobilien
Juni 3, 2026

Zukunft der Immobilienverwaltung: BVI richtet Digital-Event WEG.SMART neu aus

Immobilien
Juni 3, 2026

Lebensmittelmarkt Immobilien Makler

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 3, 2026

Parasoft beseitigt Abhängigkeitsengpässe bei Softwarebereitstellung

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 3, 2026

TGI AG Investieren in Gold: FMA – Anordnung gegen die TGI AG – fachanwaltliche Vertretung – Rückabwicklung der Goldmodelle

Immobilien
Juni 3, 2026

Supermarkt Immobilien Makler: Holger Ballwanz Immobilien

BaFin veröffentlicht Verwahrstellenrundschreiben

Keine Überraschungen

Das lange erwartete Rundschreiben enthält keine Überraschungen. Die Verwahrstelle muss zukünftig die Risikomessung im qualifizierten Ansatz überwachen.

Am 7. Oktober hat die BaFin ihr Rundschreiben zu den Aufgaben und Pflichten der Verwahrstelle veröffentlicht. Die darin definierten Anforderungen sind bis zum 4. April 2016 von allen Verwahrstellen zu erfüllen. Das neue Rundschreiben löst das Depotbankrundschreiben von 2010 ab, das mit Inkrafttreten des KAGB 2013 zwar inhaltlich veraltet war, aber mangels einer Neufassung weiterhin gültig blieb.

Neben den Anpassungen, die durch die AIFM-D und das KAGB notwendig wurden, definiert das Rundschreiben auch neue Pflichten, die sich nicht aus einer Gesetzesänderung herleiten lassen, sondern offensichtlich eine geänderte Auffassung der Aufsicht widerspiegeln. Der wichtigste dieser Punkte ist die Verpflichtung, zukünftig auch die Risikomessung nach dem qualifizierten Ansatz durch die Verwahrstelle überwachen zu lassen. Nach dem alten Rundschreiben musste nur die Risikomessung nach dem einfachen Ansatz geprüft werden. Gegenüber dem letzten Entwurf aus dem Frühjahr kann aus der endgültigen Fassung des Rundschreibens nun zumindest klar herausgelesen werden, dass diese Überwachung auch mittels der Systeme der Fondsgesellschaft erfolgen kann. Damit hat die BaFin quasi das Modell 1 aus der Anlagegrenzprüfung auf die Risikoüberwachung übertragen.

In vielen Verwahrstellen gibt es derzeit kein Know-how zur Risikomessung, da es in der Vergangenheit nicht benötigt wurde. Dieses jetzt aufzubauen, um eine wirksame Überwachung zu etablieren, ist eine der wesentlichen Herausforderungen, die sich aus dem neuen Rundschreiben ableiten lassen.

In Bezug auf das KAGB erhalten die Verwahrstellen nun außerdem in vielen Punkten Klarheit über die Position der Aufsicht – zum Beispiel beim Look-Through auf Objektgesellschaften.

Über Konsort

Die Konsort GmbH ist eine Unternehmensberatung, die sich auf die Investmentfondsindustrie spezialisiert hat.

Konsort unterstützt Kunden in der Optimierung von Prozessen, Strategie und IT. Die Erfahrungen der Mitarbeiter reichen vom Portfolio-Management über die Fondsbuchhaltung bis hin zur Fondspreisbestätigung durch die Verwahrstelle und Sales-Prozesse. Einen besonderen Schwerpunkt legt das Unternehmen auf die Bereiche Exchange Traded Funds (ETF) und Verwahrstellen.

Der Firmensitz ist in Mörfelden-Walldorf vor den Toren Frankfurts.

Kontakt
Konsort GmbH
Alexander Reschke
Bamberger Straße 10
64546 Mörfelden-Walldorf
+49 6105 94 63 94
presse@konsort.de
http://www.konsort.de

(Visited 31 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert