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Anschlag auf das Recht auf unternehmerische Freiheit

Warum Werkverträge gute Arbeit und kein Lohndumping sind

Von Ansgar Lange +++ Beschäftigte der Automobilindustrie haben jüngst in Leipzig gegen den Missbrauch von Werkverträgen in ihrer Branche demonstriert. An dem Aktionstag beteiligten sich laut Angaben der IG Metall deutschlandweit zehntausende Beschäftigte.

Michael Zondler, Geschäftsführer des Personalberatungsunternehmens centomo http://www.centomo.de, das selbst stark in der Automobilbranche und bei Zulieferern engagiert ist, hält es für überzogen, wenn Gewerkschaften nun generell mobil gegen Werkverträge machen. „Es ist das gute Recht der Arbeitnehmer, auf die Straße zu gehen und zu demonstrieren. Aber ich denke, dass ein Blick auf die Fakten und ein wenig Aufklärung über den tatsächlichen Charakter von Werkverträgen die Sorgen der meisten Beschäftigten zumindest mindern würde. Natürlich muss der Gesetzgeber gegen Scheinselbstständigkeit vorgehen. Das tut er ja auch schon. Dass aber zurzeit ein Klima erzeugt wird, indem Werkverträge unter Generalverdacht gestellt werden, halte ich für sehr problematisch. Denn Scheinselbstständigkeit gilt in Deutschland rechtlich als Schwarzarbeit. Dies trifft auf die allermeisten Werkverträge aber sicher nicht zu“, so Zondler.

Der Personalexperte aus Baden-Württemberg sieht die derzeitige unklare Rechtssituation mit sehr gemischten Gefühlen: „Unternehmen greifen auf externe Spezialisten wie Ingenieure, Controller und IT-Fachleute in der Regel zurück, um sie für zeitlich befristete Aufträge und Projekte einzusetzen. Von dieser Regelung profitieren sowohl die Unternehmen als auch die externen Experten. Durch die öffentliche Debatte über die Scheinselbständigkeit und einschlägige Urteile entsteht aber nun ein falscher Eindruck. Wir reden in Deutschland leider oft einseitig negativ über Zeitarbeit und Dienstverträge. Dabei ist Zeitarbeit oft ein gutes Mittel, um auch geringer Qualifizierte oder Menschen, die länger ohne festen Job waren, wieder in eine geregelte Beschäftigung zu bekommen. Und auch der Dienstvertrag ist dazu geeignet, hoch qualifizierte freiberufliche Spezialisten in Deutschland adäquat einzusetzen. Natürlich gibt es immer schwarze Schafe, aber die pauschale Geringschätzung oder gar Kriminalisierung dieser Beschäftigungsformen ist kontraproduktiv.“

Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) http://www.insm.de wirbt derweil mit einer Imagebroschüre für eine sachliche Diskussion. „Werkverträge sind gute Arbeit!“ lautet das Motto der Kampagne. Und sie lässt Fakten sprechen: So liegt der Durchschnittsverdienst eines Angestellten bei 2.533 Euro im Monat. Ein selbstständiger Werkvertragsnehmer kommt auf 3.501 Euro im gleichen Zeitraum. Mit 1,9 Prozent seien selbstständige Werkvertragsnehmer ein kleiner, aber wichtiger Teil des Arbeitsmarktes. „Die relativ geringe Zahl derjenigen, die als Werkunternehmer tätig sind, zeigt auch, dass hier nun wirklich kein neues Feld für Bürokraten und Durchregulierer ist. In vielen hochspezialisierten Branchen ist das Outsourcing von Dienstleistungen unabdingbar. Wer das nicht begreift, betreibt Sozialromantik und will den Menschen die Freiheit nehmen, die aus voller Überzeugung als Werkunternehmer tätig sind“, sagt der centomo-Chef.

Selbstständige mit Werkverträgen haben überdies auch von allen Erwerbsgruppen das niedrigste Armutsrisiko. Bernhard Steinkühler, Fachanwalt für Arbeitsrecht, kann die Einmischung der Gewerkschaften nicht ganz nachvollziehen. Würden Werkverträge durch weitere Gesetze reguliert, dann sei das grundgesetzlich geschützte Recht auf unternehmerische Freiheit in Gefahr.

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