Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 22, 2026

Digitale Immobilienplattform erweitert Analyseangebot

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

NOVARION und TAROX vereinbaren strategische Partnerschaft für IT-Infrastruktur und Agentic AI

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Robustes 5G für bestehende Netzwerke: Vitel erweitert Sortiment um den neuen 5G Adapter von Peplink

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Themen & Termine aus fünf Reisezielen (Juli/ August)

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

KI-Kompetenzen in Unternehmen: Höhere Gehälter, aber auch längere Besetzungszeiten

Internet, Ecommerce
Juli 21, 2026

Spiritory eröffnet ersten Premium Spirituosenshop in München

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

Vom Havelufer ins Steuerhaus der „Moby Dick“

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Sagepath Reply im Gartner® „Market Guide for Strategic Website Agencies“ 2026 gelistet

Immobilien
Juli 21, 2026

FIX&FLIP Foundation Online-Seminar mit Oliver Fischer: Praxis-Einstieg in den Immobilienhandel

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 21, 2026

Offene Immobilienfonds in der Krise – Ihre Rechte als Anleger

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Die Amerikanische Revolution nach dem Independence Day: Virginia erzählt 250 Jahre USA weiter

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 21, 2026

„Grüner“ Balsam für Körper und Seele

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Versipedia macht Versicherungsexperten sichtbar

Immobilien
Juli 21, 2026

Ditenso wird offizieller Partner von Planon für die DACH-Region

BGH: Vertragshändler hat nach Kündigung durch Unternehmen Ausgleichsanspruch

BGH: Vertragshändler hat nach Kündigung durch Unternehmen Ausgleichsanspruch

BGH: Vertragshändler hat nach Kündigung durch Unternehmen Ausgleichsanspruch

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Vertragshaendlerrecht.html Ein Vertragshändler hat nach Kündigung durch das Unternehmen auch dann einen Ausgleichsanspruch, wenn er ein neues Angebot ablehnt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (VIII ZR 30/06).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wird ein Vertragshändler vom Unternehmen gekündigt, hat er einen Ausgleichsanspruch. Dieser besteht nur dann nicht, wenn die Kündigung auf schuldhaftes Verhalten des Vertragshändlers oder Handelsvertreters zurückzuführen ist. Das stellte der BGH klar.

Konkret entschieden die Karlsruher Richter über die Klage eines Vertragshändlers auf Vertragshändlerausgleich analog § 89b HGB. Dieser war Vertragshändler für einen Autohersteller. Da der Autobauer sein Vertriebsnetz auf Grund wirtschaftlicher und rechtlicher Notwendigkeiten neu aufstellen wollte, kündigte er flächendeckend die Verträge mit den Vertragshändlern. Gleichzeitig bot er den Händlern neue Verträge an. Diese lehnte der Kläger jedoch ab und beanspruchte Ausgleich. Wie schon das Landgericht Frankfurt a.M. und das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. gab auch der BGH der Klage statt.

Dem Vertragshändler sei kein schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen, so dass der Ausgleichsanspruch nach der Kündigung durch das Unternehmen bestehe. Dem stehe auch nicht entgegen, dass das neue Vertragsangebot unter geänderten Bedingungen nicht angenommen wurde. Auf die Gründe für die Änderungskündigung komme es ebenso wenig an wie auf die Frage, ob die angebotene Vertragsänderung für den Vertragshändler bzw. Handelsvertreter zumutbar war.

Der Vertragshändler ist in der Regel im hohen Maße von Hersteller-Unternehmen abhängig. Häufig ist der Vertragshändler zur Abnahme von Mindestmengen oder zur Durchführung bestimmter Werbemaßnahmen verpflichtet. Auf der anderen Seite kann der Vertragshändler auf Grund des Abhängigkeitsverhältnisses aber auch gewisse Treupflichten beanspruchen. Dazu kann auch der Ausgleichsanspruch, eine Art Abfindung, nach Beendigung des Vertrages durch das Unternehmen gehören.

Für den Vertragshändler sind daher gut durchdachte und ausgestaltete Vertragshändlerverträge wichtig, die sich an seinen individuellen Bedürfnissen orientieren und auch für eine gewisse Absicherung sorgen. Im Wirtschaftsrecht kompetente Rechtsanwälte können die Verträge entsprechend ausgestalten, bestehende Verträge überprüfen und auch bei Rechtsstreitigkeiten die Interessen der Mandanten durchsetzen.

http://www.grprainer.com/Vertragshaendlerrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

(Visited 13 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert