Neuigkeiten Timeline

IT, NewMedia, Software
September 17, 2026

CPS-Schutzplattformen: Claroty ist „2026 Gartner® Peer Insights™ Customers’ Choice”

Mode, Trends, Lifestyle
September 17, 2026

KingSmith WalkingPad stellt G5i vor: Elektrische Steigung trifft auf faltbare Lauffläche

IT, NewMedia, Software
September 17, 2026

Schluss mit dem Software-Wildwuchs: Wie komma,tec redaction mit DisplayStar der Falle der Insellösungen trotzt

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 17, 2026

Schnelle Hilfe bei Engpässen: Wann sich ein Sofortkredit wirklich lohnt

Auto, Verkehr
September 17, 2026

Grüne Welle direkt im Dashboard

Wissenschaft, Forschung, Technik
September 17, 2026

commsult zeigt auf dem DSAG-Jahreskongress 2026 moderne SAP Mobility mit dem Mitarbeiter im Mittelpunkt

Computer, Information, Telekommunikation
September 17, 2026

JETZT MUSS AUS EINER IDEE EIN MARKT WERDEN. DER VON SWIPECOR

Allgemein
September 17, 2026

SIRI UND ALEXA BEKOMMEN EINEN BRUDER

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 17, 2026

Rockstone News – Homerun Resources betritt mit der staatlichen CEITEC die Halbleiter-Arena: Brasilien baut seine Zukunft mit Siliziumkarbid

Tourismus, Reisen
September 17, 2026

Portal zeigt Katzennetz und Gehege für Urlaub mit Katze

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 17, 2026

ASSTEC präsentiert Lösungen für ergonomische und effiziente Wertschöpfungs- und Logistikprozesse

Immobilien
September 17, 2026

Planon im Frost Radar™ für Smart-Building-Lösungen als Visionary Leader ausgezeichnet

IT, NewMedia, Software
September 17, 2026

Quentic wird unabhängiger europäischer Anbieter für HSE- und Nachhaltigkeitssoftware

Computer, Information, Telekommunikation
September 17, 2026

NENNA.AI gewinnt DUP-Redaktionspreis in der Kategorie Datenschutz-Innovationen

Erbschaft im Ausland

ARAG Experten erläutern die neuen europaweit einheitlichen Regeln

In unserer globalen Gesellschaft werden auch die Erbfälle mit Auslandsbezug immer häufiger. Nahezu eine halbe Million Fälle sind es jährlich in der EU. Das kann der Rentner sein, der nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben in sein Ferienhaus auf Mallorca zieht. Aber auch die Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland wird in international agierenden Unternehmen zunehmend häufiger. Und so mancher wandert auch gleich ganz aus. Sie alle sollten bedenken, dass sie nach der neuen EU-Erbrechtsverordnung im Todesfall möglicherweise nach dem Recht ihres Aufenthaltslandes beerbt werden – selbst wenn sie nach wie vor die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Ab wann diese Regelung gilt und was Sie tun können, damit sich Ihr Erbe dennoch nach deutschem Recht richtet, wissen die ARAG Experten.

Ein Todesfall – mehrere Erbrechtsordnungen
Derzeit richtet sich die Frage, welches nationale Erbrecht bei einem Todesfall mit Auslandsbezug anzuwenden ist, noch nach den sogenannten Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts (IPR). Das Problem dabei: Sie sehen in den verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten ganz unterschiedlich aus. So stellen deutsche Nachlassgerichte in Erbfällen zum Beispiel auf die Staatsangehörigkeit ab. Der Deutsche, der im Ausland lebt, wird für sie also selbst dann noch nach deutschem Recht beerbt, wenn er schon vor zehn Jahren ausgewandert ist. In anderen Ländern ist stattdessen für das gesamte Erbe der letzte Wohnsitz des Erblassers entscheidend. Wiederum andere – wie z.B. Frankreich – stellen für Immobilien auf das Recht des Ortes ab, wo diese sich befinden, für bewegliches Vermögen richtet sich das Erbrecht dagegen nach der Staatsangehörigkeit. Konkret bedeutet das: Wegen der national verschiedenen Kollisionsnormen finden mitunter in einem Erbfall mehrere Erbrechtsordnungen Anwendung – und das auch noch mit unterschiedlichen Ergebnissen.

Ab August 2015 kommt es auf gewöhnlichen Aufenthalt an
Um solch komplizierte Fälle in Zukunft zu vermeiden, hat die EU im Jahr 2012 eine Erbrechtsverordnung (Nr. 650/2012) verabschiedet. Nach ihr „unterliegt die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Recht des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat“. Diese Regelung gilt für alle Erbfälle, die vom 17. August 2015 an eintreten.

Ab wann gilt ein Aufenthalt im Ausland als „gewöhnlich“?
Findet das ausländische Erbrecht schon dann Anwendung, wenn der jobbedingte Auslandsaufenthalt nur auf ein Jahr angelegt ist? Und wie sieht es mit denjenigen aus, die regelmäßig zwischen zwei Ländern pendeln? Die Vorschrift selbst sagt dazu nichts. Anhaltspunkte ergeben sich nur aus der einleitenden Begründung zur Verordnung. Dort heißt es, das zuständige Gericht solle die Lebensumstände des Erblassers in den Jahren vor seinem Tod und im Zeitpunkt des Todes beurteilen. Dabei sollten vor allem die Dauer und die Regelmäßigkeit des Auslandsaufenthalts und die Gründe für diesen Berücksichtigung finden. Wer sich aus beruflichen oder wirtschaftlichen Gründen in einem anderen Staat aufhalte, aber noch eine enge und feste Bindung zu seinem Herkunftsstaat habe, der könne seinen „gewöhnlichen Aufenthalt“ unter Umständen immer noch dort haben. Wie die Vorschrift im Einzelfall auszulegen ist, wird also die Rechtsprechung zeigen müssen.

Im Testament das Erbrecht bestimmen
Kommt im Todesfall fremdes Erbrecht zur Anwendung, kann dies mitunter zu unliebsamen Überraschungen für die Angehörigen führen. So ist etwa das im deutschen Erbrecht geltende Pflichtteilsrecht einigen anderen Erbrechtsordnungen unbekannt. Auch die Beteiligung des Ehegatten am Erbe kann anders oder gar nicht geregelt sein. Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen möchten, sollten Sie daher schon jetzt festlegen, dass im Todesfall das Recht des Staates gelten soll, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Dieses Wahlrecht sieht die Verordnung ausdrücklich vor. Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, können Sie das Recht eines dieser Staaten wählen. Ganz wichtig: Die Rechtswahl muss laut Verordnung zwingend in Testamentsform erfolgen! ARAG Experten empfehlen deshalb, sich bei einem Notar rechtzeitig vor Inkrafttreten der Verordnung beraten und gegebenenfalls ein Testament – oder einen Erbvertrag – aufsetzen zu lassen, in dem deutsches Erbrecht gewählt wird. Da die Verordnung auf alle Testamente und Erbverträge, die vor dem 17. August 2015 errichtet wurden, Anwendung findet, sollten Sie auch schon bestehende Verfügungen, sofern ein Auslandsbezug besteht, von einem Notar überprüfen lassen.

Download des Textes:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.600 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,5 Milliarden EUR.

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50676 Köln
0221-92428215
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

(Visited 32 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert