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Prozesskostenhilfe bei der Kündigungsschutzklage

Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Hat man als Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Kündigung erhalten, muss man innerhalb von drei Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erheben. Wird diese Frist verpasst, hat man keine Chance mehr, eine Abfindung zu erzielen.

Die Klage können Arbeitnehmer auch selbst einreichen, wenn sie sich aus finanziellen Gründen einen Anwalt nicht leiten können. Das birgt aber das nicht unerhebliche Risiko, dass Fehler passieren (z.B. bei der Bezeichnung des Arbeitgebers), für die dann niemand haftet. Außerdem steht man spätestens im folgenden Gütetermin ohne Anwalt etwas verloren vor dem Richter.
Die bessere Alternative ist in solchen Fällen regelmäßig, einen Anwalt zu beauftragen, der dann für einen Prozesskostenhilfe beantragt. Allerdings können auch hier durchaus Fehler passieren. Oftmals liegen bei der Beantragung der Prozesskostenhilfe noch nicht alle Unterlagen des Arbeitnehmers vor (etwa zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen). Der Anwalt beantragt dann erstmal die Prozesskostenhilfe und kündigt an, die Unterlagen dann auch nachzureichen. Das muss dann aber auch unbedingt geschehen. Meistens wird man spätestens im Termin vom Richter erinnert und kann dann nachreichen. Aber auch der Richter kann das vergessen. Was dann? Dazu hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aktuell entschieden: Pech gehabt.

Wenn ein Antragsteller mitteilt, dass er die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nachreichen wird, muss das Gericht daran nicht besonders erinnern (LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Mai 2015 – 10 Ta 765/15 -, juris).

Wenn der Antrag oder die Begründung in der ersten Instanz vergessen werden, kann man das später nicht mehr nachholen. Auch dazu das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg: Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Ende der Instanz ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Am besten den Prozesskostenhilfeantrag immer sofort stellen lassen und dann die Unterlagen so schnell wie möglich nachreichen.

15.6.2015

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer:

Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 EUR zuzüglich MWST.

Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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