Neuigkeiten Timeline

IT, NewMedia, Software
September 4, 2026

Gold für CoreView – Tenant Resilience for Microsoft 365 mit dem German Stevie® Award 2026 ausgezeichnet

Essen, Trinken
September 4, 2026

Kyoceras Liebling des Monats – TK Messer

Mode, Trends, Lifestyle
September 4, 2026

Die eigenen „Krakeleien“ mit neuen Augen betrachten

Auto, Verkehr
September 4, 2026

PARKcontrol24 Erfahrungen von Gewerbekunden: Parkplatzmissbrauch verhindern ohne Eskalation

Essen, Trinken
September 3, 2026

ElbUferei Restaurant & Bar: Mediterrane Menüs treffen auf Lieblingsgerichte

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 3, 2026

Zeit als Schlüsselfaktor: wie sich mehr Spenderherzen nutzen und Leben retten lassen

IT, NewMedia, Software
September 3, 2026

Westcon-Comstor und Sonar beschleunigen mit zuverlässiger Code-Verifizierung KI-Einsatz im Channel

Computer, Information, Telekommunikation
September 3, 2026

Wenn Fördermittelprozesse transparent werden müssen

Bildung, Karriere, Schulungen
September 3, 2026

Willkommen an Bord: TQ begrüßt 18 neue Auszubildende

Essen, Trinken
September 3, 2026

Banana La Mama Restaurant Jambiani Sansibar im Hotel Green Ocean Zanzibar

IT, NewMedia, Software
September 3, 2026

Teguar erweitert Industrie-PC Portfolio um Pinnacle-Serie für industrielle HMI-, SCADA- und Edge-AI-Anwendungen

Essen, Trinken
September 3, 2026

„Caseus“ von Karl M. Fraißler

Kunst, Kultur
September 3, 2026

Neuer Roman „Der gestohlene Mohairpullover“ erscheint

Wissenschaft, Forschung, Technik
September 3, 2026

Wagner Magnete ist Spezialist für High-End-Fertigung

OLG Düsseldorf: Geschäftsführer haftet für ordnungsgemäße Abführung der Sozialversicherungsbeiträge

OLG Düsseldorf: Geschäftsführer haftet für ordnungsgemäße Abführung der Sozialversicherungsbeiträge

OLG Düsseldorf: Geschäftsführer haftet für ordnungsgemäße Abführung der Sozialversicherungsbeiträge

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Geschaeftsfuehrerhaftung.html Der Geschäftsführer einer GmbH haftet für die ordnungsgemäße Abführung der Sozialversicherungsbeiträge. Das stellte das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 16.09.2014 klar (I-21 U 38/14).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Zu den Aufgaben des Geschäftsführers einer GmbH gehört auch die ordnungsgemäße Abführung der Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmer. Werden die Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten, haftet der Geschäftsführer auf Schadensersatz.

Von dieser Pflicht ist der Geschäftsführer auch nicht entbunden, wenn die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge in dem Unternehmen anders organisiert oder an Mitarbeiter delegiert wurde, wie ein Urteil des OLG Düsseldorf bestätigt (I-21 U 38/14). Der 21. Zivilsenat des OLG stellte klar, dass der GmbH-Geschäftsführer kraft seiner Amtsstellung und seiner nach dem Gesetz gegebenen „Allzuständigkeit“ auch dann für die ordnungsgemäße Abführung der Sozialversicherungsbeiträge zuständig bleibt, wenn diese Aufgabe im Betrieb anders vergeben wurde. Dann müsse der Geschäftsführer immer noch seiner Überwachungspflicht nachkommen. Ergeben sich Ansatzpunkte, dass diese Aufgabe nicht korrekt ausgeführt wird, muss der Geschäftsführer eingreifen.

Das gilt besonders bei einer offensichtlichen Finanzkrise der Gesellschaft. Dann sei der Geschäftsführer dazu angehalten, dafür zu sorgen, dass die Zahlungsverpflichtungen auch geleistet würden. Dazu gehöre auch, dass er selbst kontrolliere, dass die Beträge tatsächlich ausgezahlt werden, so das OLG Düsseldorf.

Gerade in Krisensituationen müssten Maßnahmen ergriffen werden, die sicherstellen, dass die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung auch abgeführt werden. Notfalls müssten dafür andere Zahlungen zurückgestellt oder sogar die Löhne gekürzt werden.

Der Fall zeigt, dass leitende Organe wie Geschäftsführer in Krisensituationen auch schnell persönlich in der Haftung stehen. Grundsätzlich haben sie den Auftrag, die Geschäfte zum Wohle des Unternehmens zu lenken. Verletzen sie dabei ihre Pflichten, zu denen u.a. auch die ordnungsgemäße Abführung der Sozialversicherungsbeiträge gehört, können gegen sie ggfs. Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Diese Ansprüche können aus der Gesellschaft (Innenhaftung) oder auch von Dritten kommen (Außenhaftung).

Allerdings kann das Haftungsrisiko des Geschäftsführers auch vertraglich reduziert werden. Daher sollten bei der Vertragsgestaltung im Gesellschaftsrecht erfahrene Rechtsanwälte hinzugezogen werden.

http://www.grprainer.com/Geschaeftsfuehrerhaftung.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

(Visited 23 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert