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Staat fördert Berufsunfähigkeitsversicherung

(Mynewsdesk) Bonn (news4today) – Vor dem Risiko „Berufsunfähigkeit“ warnen sowohl Verbraucherschützer als auch Politik. Jeder vierte Arbeitnehmer muss statistisch gesehen seinen Beruf vor dem Erreichen des Rentenalters aufgeben. Dennoch schützt sich längst nicht jeder Berufstätige mittels einer Versicherung. Der Staat hat unlängst mit Steuervergünstigungen unter bestimmten Bedingungen einen Anreiz zum Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen geschaffen. Führende Köpfe der Versicherungsbranche, wie zum Beispiel Ralph Brand, Vorstandsvorsitzender der Zurich Gruppe in Deutschland, sehen auch ohne steuerliche Anreize die Notwendigkeit, Berufsunfähigkeit bedarfsgerecht abzusichern.

Psychische Krankheiten, Krebs, Erkrankungen des Muskel- und Skelettapparats sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind Gründe dafür, dass pro Jahr laut Bundesstatistik oft mehr als 160.000 Menschen in Frührente gehen müssen. Vor allem psychische Erkrankungen nehmen zu. In Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen gehören psychische Erkrankungen Experten zufolge inzwischen mit zu den häufigsten Ursachen für Fehltage der Mitarbeiter. „Über ein Viertel der Bevölkerung leidet im Laufe eines jeden Jahres an einer psychischen Erkrankung“, so die Erkenntnis des Centrum für Disease Management in München unter Leitung von Dr. Werner Kissling. Dennoch sind nach Lesart von Versicherungsstatistiken von rund 42 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland bisher nur etwas mehr als drei Millionen mit einer eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert.

Die Politik setzt daher auch auf steuerliche Anreize für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Seit Anfang 2014 sind Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung unter bestimmten Bedingungen von der Steuer absetzbar. Als eine von mehreren Bedingungen für die steuerliche Absetzbarkeit nennt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße allerdings, dass die BU-Rente gemäß Vertrag lebenslang ausgezahlt werden muss. Das sehen Policen zur Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ohne Weiteres vor.

Steuerfragen sollten aber nicht ausschlaggebend für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sein, wie Versicherungsexperten betonen. Zumal Versicherungen oft individuell angepasst werden können. Das unterstreicht auch Ralph Brand. „Zur Kundenorientierung im Leistungsangebot einer Absicherung von Berufsunfähigkeit (BU) gehört zum Beispiel auch, dass der Kunde die Möglichkeit hat, eine unterschiedliche Versicherungs- und Leistungsdauer zu wählen, oder sich zum Beispiel für eine preisreduzierte Einsteiger-BU zu entscheiden“, unterstreicht Ralph Brand den Gedanken der Kundenorientierung.

Maßgeschneiderten Versicherungskonzepten, so Ralph Brand, gehöre die Zukunft. „Kundenorientierung im Leistungsangebot erkennt der Versicherungskunde auch daran, dass neben einem Basisangebot zur Absicherung von Berufsunfähigkeit weitere bedarfsgerechte Absicherungen angeboten werden, wie zum Beispiel eine garantierte Rentensteigerung und eine Nachversicherungsgarantie“, bestätigt Ralph Brand aus Sicht der Zurich Gruppe Deutschland.

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