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Absicherung gegen Berufsunfähigkeit braucht Beratung

Absicherung gegen Berufsunfähigkeit braucht Beratung

© Zurich Gruppe Deutschland (Bildquelle: © Zurich Gruppe Deutschland)

Bonn (news4today) – Berufsunfähigkeit als unterschätztes Risiko. Jedem vierten deutschen Berufstätigen droht Statistiken zufolge ein vorzeitiges Ende des Berufslebens durch Unfall oder Krankheit. Beim Abschluss der Versicherung kommt es dabei für eine optimale Absicherung auf Details an. Denn berufsunfähig ist nicht gleich erwerbsunfähig. Hier ist Information und Aufklärung gefragt, weiß auch Ralph Brand, Vorstandsvorsitzender der Zurich Gruppe in Deutschland.

Mit dem Verlust der Arbeitskraft folgt die bange Frage nach dem künftigen Lebensunterhalt. Fast 160.000 Menschen werden in Deutschland laut Bundesarbeitsministerium jährlich berufsunfähig. Vor allem psychische Erkrankungen sind Medizinern zufolge auf dem Vormarsch, mit schwerwiegenden Folgen. „In unserer hoch technisierten, immer komplexer werdenden Welt sind die Auswirkungen einer psychischen Erkrankung schwerwiegender als früher. Die Verbreitung der neuen Medien, Zeitdruck, Mehrfachbelastungen durch Familie, Beruf und Versorgung kranker Angehöriger sind nur einige Beispiele“, wie Prof. Andreas Heinz, Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Charite-Mitte, in einer Stellungnahme erklärte.

Verbraucherschützer und Politik raten zur privaten Absicherung gegen den Verlust der Arbeitskraft. Denn staatliche Unterstützung im Falle einer Berufsunfähigkeit erhalten nach dem 1. Januar 1961 Geborene nur noch in Form einer Erwerbsminderungsrente. Für den Lebensunterhalt reiche diese laut Verbraucherschützern nur in den seltenen Fällen.

Kunden sollten sich ausführlich beraten lassen, davon ist auch Ralph Brand, Zurich Gruppe Deutschland, überzeugt. Versicherer unterscheiden zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit. Wie die Deutsche Rentenversicherung informiert, tritt eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung nur dann mit einer vollen Rente ein, wenn der Betroffene keine Berufstätigkeit länger als drei Stunden ausüben kann. Die volle Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung werde dagegen laut Verbraucherzentrale Niedersachsen in der Regel gezahlt, wenn der Betroffene dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, zu 50 Prozent in seinem Beruf oder der zuletzt ausgeübten Tätigkeit zu arbeiten.

Angesichts der komplexen Thematik setzen kundenorientierte Versicherer auf umfassende Information zu einzelnen Produkten. Ralph Brand: „Die Kundenorientierung eines Versicherers in der Absicherung von Berufsunfähigkeit spiegelt sich insbesondere in der konsequenten kundenorientierten Informationspolitik gegenüber dem Kunden wider.“ Dabei nutze jeder Versicherer unterschiedliche Ansätze, so Ralph Brand: „Zum Beispiel im Versand freundlicher Erinnerungen sowie regelmäßiger Informationen des Kunden über den aktuellen Sachstand. Konsequente Kundenorientierung in der Informationspolitik des Versicherers gegenüber dem Kunden bedeutet auch, bei Anerkennung oder Ablehnung von Versicherungsleistungen dem Kunden die Grundlagen der Entscheidung verständlich und ausführlich zu erläutern.“

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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