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Innendämmung zur Beseitigung von Feuchtigkeitsbildung im laufenden Mietverhältnis unzulässig

Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck für http://www.schimmel-anwalt.de

Ausgangslage:

Wenn sich in der Wohnung Schimmelpilz bildet und dafür bauliche Mängel ursächlich sind, stellt sich schnell die Frage, wie diese beseitigt werden. Der Vermieter ist oft an einer kostengünstigen Lösung interessiert. Ohne Einverständnis des Mieters kann dies jedoch problematisch sein, wie nachfolgend der Fall, der vom Landgericht Mannheim zu entscheiden war, zeigt.

Urteil:

Wenn der Vermieter den Mangel der Mietsache beseitigen will, kann er grundsätzlich selbst entscheiden, auf welche Weise dies geschieht. Er darf dabei aber nicht den Mietgebrauch des Mieters einschränken.

Dazu die Entscheidung des Landgerichts Mannheim:
Grundsätzlich obliegt dem Vermieter die Entscheidung über die Art und Weise einer Mangelbeseitigung. Dies gilt jedoch nur solange, wie die von ihm beabsichtigten Maßnahmen nicht zu einer unzulässigen Änderung des vertragsgemäßen Gebrauches führen. Eine Innendämmung zur Beseitigung von Feuchtigkeitsbildung scheidet daher regelmäßig aus, da durch die nutzbare Wohnfläche verringert wird und Möbel mit einem Abstand von 10 bis 15 Zentimeter von der Außenwand aufgestellt werden müssten
(LG Mannheim, Urteil vom 14. Februar 2007 – 4 S 62/06 -, juris)

Fazit:

Einvernehmlich geht alles. Wenn der Mieter sich allerdings quer stellt, hat der Vermieter schlechte Karten.

Fachanwaltstipp für Mieter:

Grundsätzlich müssen Sie nicht jede Art der Mangelbeseitigung dulden. Jedenfalls dann, wenn es verschiedene Lösungsmöglichkeiten gibt, muss der Vermieter eine wählen, die Sie nicht im Mietgebrauch beeinträchtigt. Besteht keine andere Möglichkeit, als die mit der Folge einer Gebrauchsbeeinträchtigung, ist die Miete deswegen dauerhaft gemindert.

Fachanwaltstipp für Vermieter:

Vermieter sind gut beraten, wenn sie derartige Arbeiten im Einvernehmen mit dem Mieter durchführen. Sollte sich der Mieter quer stellen, riskiert er ein Mitverschulden bzw. einen Verlust seiner Rechte im Zusammenhang mit der Bildung von Schimmelpilz. Das gilt aber nur dann, wenn die Baumaßnahmen nicht zu einer Gebrauchsbeeinträchtigung führen.

2.10.2014

Spezialseiten zum Thema Feuchtigkeit und Schimmelpilz in Wohnraum und Gewerbe

Seite für Mieter: www.schimmel-anwalt.de

Auf dieser Seite finden Mieter juristischen Informationen rund um das Thema Schimmelpilz. Sie finden Tipps zum richtigen Vorgehen, zur Beweissicherung und Muster für Aufforderungsschreiben an den Vermieter, die Geltendmachung von Mietminderung, den Ausspruch einer Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung und Erhebung einer Klage wegen Instandsetzung und Mietminderung. Daneben werden laufend aktuelle Urteile zum Thema Feuchtigkeit und Schimmelpilze in Mietobjekten mit entsprechenden Kommentaren vom Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht veröffentlicht.

Schließlich bieten wir Mietern auf dieser Seite die Möglichkeit einer Begutachtung ihres Falls und der Möglichkeiten eines effektiven Vorgehens zum Pauschalpreis an.

Seite für Vermieter: www.schimmelpilz-anwalt.de

Auf dieser Seite finden Vermieter juristische Informationen zum Thema Schimmelpilz, Mietvertrag, Hinweise an den Mieter zum Lüftungsverhalten, Beweissicherung und Musterschreiben einer Abmahnung und Kündigung wegen unberechtigter Mietminderung (Zahlungsverzug) sowie das Muster einer Räumungsklage. Daneben werden laufend aktuelle Urteile zum Thema Feuchtigkeit und Schimmelpilze in Mietobjekten mit entsprechenden Kommentaren vom Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht veröffentlicht.

Schließlich bieten wir Vermietern auf dieser Seite die Möglichkeit einer Begutachtung ihres Falls und der Möglichkeiten eines effektiven Vorgehens zum Pauschalpreis an.

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Bredereck & Willkomm
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Bredereck & Willkomm
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Am Festungsgraben 1
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030 4000 4999
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http://www.recht-bw.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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