Neuigkeiten Timeline

Allgemein
September 1, 2026

Die Q4-Uhr tickt: Wie E-Commerce-Brands mit ganzheitlichem Performance Marketing das vierte Quartal erobern

Bildung, Karriere, Schulungen
September 1, 2026

Zwölf neue Auszubildende starten bei BURKHARDT 2026

Essen, Trinken
September 1, 2026

Kartoffelernte in Deutschland: Regionale Vermarktung braucht passende Verpackungen

Essen, Trinken
September 1, 2026

Wolff Weine ist 2026 Weinpartner von Hamburgs Sterne by OPEN MOUTH.

Umwelt, Energie
September 1, 2026

Rheingas wird Namenssponsor der Elephants Grevenbroich

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 1, 2026

Tag des Goldes 2026: GOLD.DE lädt zur zweiten Auflage des Aktionstags

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

Engagement für die IT-Fachkräfte von morgen

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

SAGA entwickelt sich vom Scan-Spezialisten zum Anbieter für Agentic Operations

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

Evy Solutions zeigt sich auf zwei Leitveranstaltungen der öffentlichen Verwaltung

Maschinenbau
September 1, 2026

Aus Cyberbond wird Vibra-TITE: Kennzeichnungsfreie Schraubensicherung mit bewährter Leistung

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

becos startet Webinarreihe zur modernen Produktionsplanung

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 1, 2026

„Zuhause im Wandel“: Mitmach-Projekt zu Klimaanpassung sucht Teilnehmende

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 1, 2026

Neunte Auflage des AKTIONÄRSTAG begrüßt Börsianer wieder in Kulmbach

Allgemein
September 1, 2026

Relaunch: TECHTIMES startet B2B-Referenzmarketing für technische Unternehmen

MPC Holland Immobilienfonds 53 akut insolvenzbedroht – Anleger sollen zahlen

MPC Holland Immobilienfonds 53 akut insolvenzbedroht - Anleger sollen zahlen

RA Berkemeier

26.09.2014 – Der Immobilienfonds MPC Holland 53 ist derzeit offenbar von der Insolvenz bedroht. Die Anleger werden aktuell aufgefordert, im Zuge der geplanten Abwicklung des Fonds einen Großteil der erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen.

Abwicklung des Fonds

Der 2004 aufgelegte Immobilienfonds MPC Holland 53 investierte in drei holländische Gewerbeimmobilien, von denen zwei Objekte seit geraumer Zeit nicht mehr vermietet sind. Nach einer aktuellen Meldung des Magazins FONDS professionell soll der Wert der Immobilien mittlerweile erheblich hinter den bestehenden Darlehensverbindlichkeiten des Fonds zurückbleiben. Schon 2013 wurde versucht, den Fonds durch einen Restrukturierungsversuch zu retten. Jetzt soll der Immobilienfonds MPC Holland 53 endgültig abgewickelt werden. Dem Vernehmen nach sind die Anleger in diesem Zusammenhang aufgefordert, einen Großteil (80 %) der in der Vergangenheit erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. Für diesen Fall seien die involvierten Banken bereit, auf die verbleibenden Ausschüttungsbeträge zu verzichten. Damit dürfte der 2013 gestartete Versuch einer Sanierung des Immobilienfonds MPC Holland 53 endgültig gescheitert sein. Einmal mehr zeigt sich, dass die lange als sicheres Investment angesehene Investition in gewerblich genutzte Immobilien den Anlegern am Ende doch nur große Kapitalverluste beschert.

Die Wahl zwischen Pest und Cholera

Die betroffenen Anleger stehen aktuell vor der Entscheidung, einen Großteil der in der Vergangenheit von der Fondsgesellschaft ausgezahlten Ausschüttungen freiwillig zurückzuzahlen oder eine unmittelbare Inanspruchnahme durch die Gläubiger des Fonds zu riskieren. Letzteres ist nicht unwahrscheinlich, wenn und soweit die in der Vergangenheit gezahlten Ausschüttungen nicht durch entsprechende Gewinne unterlegt waren. Dem Vernehmen nach sollen die Ausschüttungen insgesamt nicht gewinngedeckt gewesen sein. Sollte der Fonds in Insolvenz fallen, dürfte es ganz sicher zu einer Inanspruchnahme der Anleger durch den Insolvenzverwalter kommen.

Letzter Ausweg: Schadenersatz geltend machen

Viele der betroffenen Anleger fragen sich zu Recht, was aus ihrem sicher geglaubten Investment geworden ist. In vielen Fällen wurden geschlossene Immobilienfonds in dem Glauben erworben, es handele sich um eine sichere Altersvorsorge. Aufgrund der unternehmerischen Risiken stellt ein geschlossener Immobilienfonds aber gerade keine sichere Altersvorsorge dar, sondern eine riskante Geldanlage.

Die betroffenen Anleger sollten jetzt nicht länger zögern und umgehend die Hilfe von spezialisierten Rechtsanwälten in Anspruch nehmen. In vielen Fällen wurden die Beteiligungen über Banken und Sparkassen, aber auch über sog. freie Anlageberater bzw. Beratungsunternehmen vermittelt. Banken, Sparkassen und freie Anlageberater sind verpflichtet, den Anlageinteressenten vor Vertragsschluss umfassend über die Risiken und die sonstigen beteiligungswesentlichen Aspekte einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds aufzuklären. Zu der geschuldeten Aufklärung gehören Hinweise sowohl auf schwankende Mieteinnahmen und Leerstände als auch auf Kapitalverluste und das Wiederaufleben der Haftung. In vielen Fällen ist darüber hinaus auch eine Aufklärung über die Vermittlungsprovisionen geschuldet, welche für die Vermittlung der Fondsbeteiligungen bezahlt werden. Die Verletzung auch nur einer einzigen Aufklärungspflicht berechtigt zum Schadenersatz und damit zur Rückabwicklung der Fondsbeteiligung.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Die Anleger des Immobilienfonds MPC Holland 53 sollten jetzt keine Zeit mehr verlieren, da in vielen Fällen aktuell die Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht. Spätestens 10 Jahre nach dem Erwerb der Fondsbeteiligung tritt endgültig die Verjährung ein. Da der Fonds 2004 platziert wurde, bleibt den Betroffenen im Zweifel nur noch sehr wenig Zeit zum Handeln, ehe es zu spät ist.

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Konrad-Adenauer-Str. 9, 72072 Tübingen
Telefon (07071) 9 75 80-0, Fax (07071) 9 75 80-60
www.kapitalmarktrecht.de, kanzlei@kapitalmarktrecht.de

Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. „Schrottimmobilien“ und (atypisch) stille Beteiligungen.
Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift „FOCUS“ (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift „Capital“(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.

Kontakt
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Frau Dr. Heinz O. Steinhübel
Konrad-Adenauer-Str. 9
72072 Tübingen
07071-975800
kanzlei@kapitalmarktrecht.de
http://www.kapitalmarktrecht.de

(Visited 23 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert