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IASB und FASB veröffentlichen gemeinsamen Standard zur Umsatzrealisierung (IFRS 15).

IASB und FASB veröffentlichen am 28. Mai 2014 den gemeinsamen Standard zur Umsatzrealisierung (IFRS 15).

IASB und FASB veröffentlichen gemeinsamen Standard zur Umsatzrealisierung (IFRS 15).

Das International Accounting Standards Board (IASB), verantwortlich für die International Financial Reporting Standards (IAS/IFRS), und das Financial Accounting Standards Board (FASB), verantwortlich für die US Generally Accepted Accounting Principles (US GAAP), haben am 28. Mai 2014 gemeinsam einen einheitlichen Standard zur Umsatzrealisierung / Verträgen mit Kunden (IFRS 15) veröffentlicht. Dieser Standard ( IFRS 15 (http://www.fas-ag.de/) ) wird die Finanzberichterstattung von Umsatzerlösen und die Vergleichbarkeit der obersten Zeile der Gewinn- und Verlustrechnung global verbessern.
Umsatzerlöse sind der zentrale Maßstab für Adressaten von Jahresabschlüssen. Sie werden dazu genutzt die finanzielle Entwicklung von Unternehmen und der Zukunftsaussichten zu beurteilen. Allerdings waren die bisherigen Anforderungen sowohl von IAS/IFRS, als auch US GAPP unterschiedlich und führten zu abweichender buchhalterischer Abbildung von wirtschaftlich vergleichbaren Transaktionen. Des Weiteren wiesen die Vorgaben für die Umsatzrealisierung nach IAS/IFRS sehr wenig Details auf. Die US GAAP hingegen waren zu detailliert und enthielten teilweise gegensätzliche Vorgaben.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen haben die beiden Boards (IASB für IAS/IFRS, FASB für US GAAP) komplett neue, vereinheitlichte Standards für die Umsatzrealisierung nach IAS/IFRS und US GAAP veröffentlicht. Dies führt zu einer deutlichen Verbesserung der Qualität und Konsistenz der Berichterstattung über Umsatzerlöse und erhöht die Vergleichbarkeit von Abschlüssen nach IAS/IFRS und US GAAP.
Das wesentliche Prinzip des neuen Standards ist, dass Unternehmen Umsatz aus dem Verkauf von Gütern oder Dienstleistungen in Höhe des Betrags realisieren, den das Unternehmen den einzelnen Gütern oder Dienstleistungen zuordnet. Der neue Standard IFRS 15 wird auch die Offenlegungen über Umsatzerlöse erhöhen, Anleitungen zum Übergang auf IFRS 15 für bisher nicht geregelte Transaktionen geben und die Regelungen für sog. multiple-element arrangements ausweiten.
Der neue Standard ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen anzuwenden, wobei auch eine vorzeitige Anwendung möglich ist.
Die FAS AG als führende Beratung in kapitalmarktorientierter Rechnungslegung nach IAS/IFRS und US GAAP berät Unternehmen beim Übergang auf den neuen Bilanzierungsstandard IFRS 15.

Die FAS AG ist eine führende Unternehmensberatung im Bereich Corporate Performance Management. Dies umfasst die Optimierung von Strukturen und Prozessen einer effizienten und effektiven Unternehmenssteuerung wie Fast Close, Controlling, Planung, wertorientierte Steuerung und Working Capital Management für Industrieunternehmen, Banken und Versicherungen sowie sonstige Finanzdienstleister.

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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