Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 30, 2026

EU-Verpackungsverordnung PPWR

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 30, 2026

Du machst dich mit deinen Problemen selbst kaputt

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 30, 2026

Michael Strauss: Welche digitalen Fähigkeiten Unternehmen brauchen

Garten, Bauen, Wohnen
Oktober 30, 2026

HKL zeigt Farbe

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 30, 2026

Weltspartag 2026: Mit drei Spartöpfen die eigenen Finanzen besser organisieren

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 30, 2026

Ayurveda-Kochkurse neu gedacht: Jahreszeiten-Kochkurse

IT, NewMedia, Software
Oktober 30, 2026

Reply als EMEA-Gewinner bei den GitHub Services and Channel Partner of the Year Awards 2026 ausgezeichnet

Immobilien
Oktober 30, 2026

FIX&FLIP Mastermind Mallorca: Zwei Tage Immobilienhandel

IT, NewMedia, Software
Oktober 30, 2026

Neu gestalteter Tresor von Keeper Security für iOS unterstützt Liquid Glass und iPhone Duo

IT, NewMedia, Software
Oktober 30, 2026

NUXOA und rdts Internet AG beteiligen sich an der Initiative Cloud Services Made in Germany

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 30, 2026

Geldverlust in der Kasse statt auf der Karte

Wissenschaft, Forschung, Technik
Oktober 30, 2026

Flamingo-1: Vyoma liefert kommerzielle Daten zur Weltraumüberwachung

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 30, 2026

Restrukturierung ohne Betriebsblindheit: Der Wert externer Perspektiven im Turnaround

IT, NewMedia, Software
Oktober 30, 2026

AICon Industry Mannheim: 13 Partner bündeln Kräfte für industrielle KI

Vergütung für Nutzung der Ehewohnung

Karlsruhe/Berlin (DAV). Wohnt nach einer Trennung ein Ehegatte weiterhin in der gemeinsamen Wohnung, kann der andere eine Vergütung verlangen. Dies setzt voraus, dass der ausziehende Ehegatte ein (Mit)Eigentum an der Wohnung hat oder etwa ein gemeinsames Wohnrecht (http://www.familienanwaelte-dav.de) besteht. Dies ist auch dann der Fall, wenn der eine Partner freiwillig aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist. Für eine Vergütung kommt es nicht darauf an, dass der in der Wohnung verbleibende Ehegatte die Vorteile der ungeteilten Nutzung der Wohnung wirtschaftlich verwerten kann, beispielsweise durch eine Teilvermietung. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 18. Dezember 2013 (XII ZB 268/13).

Gemeinsames Wohnrecht in der Ehewohnung
Nach der Trennung zog der Mann freiwillig aus der gemeinsamen Wohnung aus. Beide Ehepartner hatten ein Wohnrecht in der Wohnung. Die Mutter wohnte dort gemeinsam mit vier erwachsenen Kindern und einem Enkelkind weiterhin. Der Vater verlangte eine Vergütung für sein nicht mehr ausgeübtes Wohnrecht.

BGH: Vergütung für alleinige Nutzung der Ehewohnung bestätigt
Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung abgeändert. Nun ist es nach Ansicht der Richter nicht mehr notwendig, dass der in der Wohnung verbleibende Ehegatte einen wirtschaftlichen Vorteil durch seine alleinige Nutzung erhält. Ein Vergütungsanspruch bestehe für alle Fälle von Eigentum, Erbbaurecht, Niesbrauch, Wohnungseigentum, Dauerwohnrecht oder anderen Wohnrechten. Dies gelte unabhängig davon, ob diese Rechte beiden Ehegatten gemeinsam oder nur einem von ihnen allein oder gemeinsam mit einem Dritten zustünden. Für einen Anspruch auf eine Vergütung reiche allein die faktische Überlassung der Wohnung.

Es komme auch nicht darauf an, ob der Ehegatte die Wohnung freiwillig verlassen habe oder ob er dazu verpflichtet gewesen sei. Die Vergütung solle ein Ausgleich für den wirtschaftlichen Nachteil des ausziehenden Ehepartners sein. Im vorliegenden Fall sei zu berücksichtigen, dass die Ehefrau mit vier erwachsenen Töchtern und einem Enkelkind in der Wohnung bleibe. Maßgeblich für die Höhe seien auch die wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehepartner, der tatsächliche Wohnbedarf und die dafür benötigten Mittel. Insbesondere sei zu berücksichtigen, wenn Kinder die Wohnung mitnutzten.
Die ortsübliche Miete sei nicht ausschlaggebend. Sie könne lediglich die Obergrenze der Orientierung bilden.

Informationen: familienanwaelte-dav.de (http://www.familienanwaelte-dav.de)
Unterhaltsforum: unterhaltsforum.de (http://www.unterhaltsforum.de)

Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand – in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.
Eine qualifizierte Familienanwältin oder einen qualifizierten Familienanwalt finden Sie auch in Ihrer Nähe.

Kontakt
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Swen Walentowski
Littenstraße 11
10179 Berlin
030 726152-129
presse@familienanwaelte-dav.de
http://www.familienanwaelte-dav.de

(Visited 29 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert