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Filmfonds: Happy End im Steuerstreit?

Filmfonds: Happy End im Steuerstreit?

Filmfonds: Happy End im Steuerstreit?

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Filmfonds.html Die Beteiligung an Filmfonds hatte für Anleger oft kein Happy End, da der Gesetzgeber die Steuervorteile kappte. Doch ein Urteil des Finanzgerichts München macht den Anlegern Hoffnung.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Am Erfolg der großen Hollywood-Blockbuster zu partizipieren, erschien vielen Anlegern verlockend. Sie beteiligten sich besonders Ende der 1990er Jahre und Anfang der 2000er Jahre an Filmfonds. Grund war jedoch nicht nur der erhoffte Erfolg an den Kino-Kassen, sondern auch steuerliche Vorteile. Eine Sonderregelung sah vor, dass bis zu 100 Prozent der Anlage im ersten Jahr steuerlich berücksichtigt werden konnten.

Doch dann änderte der Gesetzgeber das Drehbuch. Schon im Jahr 2001 wurde es schwieriger, die Steuervorteile zu realisieren, 2005 wurden die steuerlichen Vergünstigungen dann ganz gekippt. Für die Anleger hatte das mehrfach negative Auswirkungen: Die Beteiligung an Filmfonds wurde ohne die steuerlichen Vergünstigungen unattraktiv und in viele Fällen kamen auch noch Steuernachzahlungen auf sie zu. Außerdem gerieten einige Filmfonds in massive wirtschaftliche Schwierigkeiten.

Im Streit um die Steuernachzahlungen macht ein Urteil des Finanzgerichts München von Anfang des Jahres den Anlegern wieder Hoffnung (Az.: 1 K 2603/II). In einem Musterprozess entschied das Gericht, dass die Steuervorteile der Anleger des Hannover Leasing Filmfonds „Lord oft the Rings, Episode II“ rechtens waren und vom Finanzamt anerkannt werden müssen. Der Fiskus muss die Steuern zzgl. Zinsen an die Anleger zurückerstatten. Ein Urteil, das auch Auswirkungen auf andere Filmfonds haben könnte.

Betroffene Anleger können sich zur Durchsetzung ihrer Forderungen und Überprüfung ihrer Ansprüche an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann auch prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Schadensersatzansprüche können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen. Die Wirtschaftlichkeit eines Filmfonds ist wesentlich vom Erfolg des produzierten Films abhängig. Die Erfolgsaussichten kann ein Anleger aber kaum beurteilen. Auch Wechselkursschwankungen können zu Problemen führen. Letztlich sind die Anleger dem Totalverlust-Risiko ausgesetzt. Zudem hätten die Anleger über die Vermittlungsprovisionen (Kick-Backs) aufgeklärt werden müssen.

http://www.grprainer.com/Filmfonds.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Frau Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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