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Die Qual der Wahl beim Energiebezug

Gütesicherung als Qualitätsmerkmal

Die Qual der Wahl beim Energiebezug

Foto: Fotolia (No. 5092)

sup.- Kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Firmenstandort abseits der allgemeinen Gasversorgungsnetze haben, sind vielfach auf eine Energieversorgung per Lieferfahrzeug angewiesen. Ohne Heizöl, Flüssiggas oder z. B. Biomasse-Brennstoffe wie Pellets oder Stückholz könnten hier die Anlagen zur Wärmeerzeugung in den Verwaltungs- und Produktionsstätten gar nicht versorgt werden. Mehr noch als beim leitungsgebundenen Energiebezug erfordert dies von den zuständigen Betriebsdisponenten die Qual der Wahl eines Energie-Lieferanten. Denn die Kriterien, die für oder gegen einen Anbieter sprechen, sind vom Abnehmer kaum zu identifizieren oder zu bewerten. Erkennbar für den Kunden sind meist nur der Marktauftritt des Brennstoff-Händlers, mögliche Werbemaßnahmen bzw. die äußere Optik der Tankfahrzeuge. All dies sagt jedoch noch nichts über die wirklich maßgeblichen Qualitätsmerkmale aus: Produktgüte, Lieferzuverlässigkeit sowie höchste Sorgfalt und Seriosität bei der Messung der Warenabgabe bzw. bei der Abrechnung.

Um diese Aspekte ohne fremde Hilfe einschätzen zu können, stehen auch gewerblichen Energiekunden lediglich einige Kontrollmaßnahmen während der Lieferung zur Verfügung. So kann überprüft werden, ob der Mengenzähler des Lieferfahrzeugs zu Beginn der Kundentank-Befüllung bei null steht, ob der Endstand den Lieferscheinangaben entspricht und ob die Eichgültigkeit des Zählers noch nicht abgelaufen ist. Ohne einen fachgerechten Check der Liefertechnik und der Messeinrichtungen schützt jedoch auch diese Sichtkontrolle nicht vor eventuellen Fehlfunktionen. Aussagekräftiger ist es deshalb, wenn sich der Anbieter einem neutralen und anerkannten System zur Gütesicherung angeschlossen hat: Das RAL-Gütezeichen Energiehandel belegt, dass Fahrzeuge, Lager, Waren und Betriebsabläufe kontinuierlich von externen Sachverständigen untersucht werden. Eventuelle Mängel an den Messanlagen und Befüllvorrichtungen würden bei diesen unangemeldeten Prüfterminen nicht unentdeckt bleiben. Vor der Wahl eines Brennstoff-Lieferanten sollte also darauf geachtet werden, dass er die Untersuchungen erfolgreich bestanden hat und das RAL-Gütezeichen führen darf. Unternehmen und Gewerbebetriebe, die einem der unter www.guetezeichen-energiehandel.de aufgelisteten Anbieter den Auftrag erteilen, unterstützen auf diese Weise die Berechenbarkeit ihres eigenen Energie-Managements.

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