Neuigkeiten Timeline

IT, NewMedia, Software
Oktober 21, 2026

Reply präsentiert Reply Immersive Experience: KI und immersive Technologien schaffen multisensorische Markenerlebnisse

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Oktober 21, 2026

Gruselspaß für die ganze Familie: Großes Halloween-Wochenende in den Schönhauser Allee Arcaden

Maschinenbau
Oktober 21, 2026

FUJI verschiebt Grenzen der SMT-Bestückung für KI-Server und Rechenzentren

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 21, 2026

Frauengesundheit: Warum Eisen und Zink so wichtig sind

Handel, Dienstleistungen
Oktober 21, 2026

B2B-Neukunden gewinnen: Das Gespräch entscheidet

Wissenschaft, Forschung, Technik
Oktober 21, 2026

Zukunft der Kreislaufwirtschaft

IT, NewMedia, Software
Oktober 21, 2026

Raiffeisen Informatik reduziert Mainframe-Cyber-Recovery mit Hitachi Vantara von geschätzten sieben Tagen auf zwei Stunden

IT, NewMedia, Software
Oktober 21, 2026

Cristie Data auf der it-sa 2026: Cyber-Resilienz von der Angriffserkennung bis zur Wiederherstellung

IT, NewMedia, Software
Oktober 21, 2026

niteflite gewinnt Pax8 Beyond Award für Infrastruktur

Elektro, Elektronik
Oktober 21, 2026

Gleiches Gerät, anderer Shop, anderer Preis: Refurbles.de vergleicht Refurbished-Technik auf einen Blick

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 21, 2026

Aus für die 150-Euro-Freigrenze macht Online-Käufe aus Drittstaaten teurer

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 21, 2026

Festsetzung des Bezugspreises des laufenden öffentlichen Bezugsangebots am 22. Oktober 2026

Familie, Kinder, Zuhause
Oktober 21, 2026

Haustiere reagieren gelassen auf die Zeitumstellung am kommenden Sonntag

Garten, Bauen, Wohnen
Oktober 21, 2026

7links 2K-Pan-Tilt-Überwachungskamera IPC-945, Akku, Solar

Mietminderung bei Schimmelbefall?

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin zu den Rechten des Mieters und Vermieters bei Schimmelbefall

Mietminderung bei Schimmelbefall?

Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Vorsicht bei Mietminderung wegen Schimmelbefall. Die Gerichte, so etwa das Kammergericht Berlin (Urteil Beschluss vom 3.6.2010, 12 U 164/09) verlangen hier eine dezidierte Darlegung. Im vorliegenden Fall hatte der Mieter von Gewerberäumen wegen Schimmelbefalls die Miete gemindert. Der Vermieter hatte daraufhin wegen Mietrückstands fristlos gekündigt und Räumungs- und Zahlungsklage erhoben. Der Mieter war letztlich unterlegen, weil er den Vorwurf des Schimmelbefalls zu pauschal begründet hat. Das Kammergericht war der Meinung, dass der Mieter zur Art des Schimmels und zur Sporenkonzentration in den einzelnen Räumen hätte vortragen müssen. Diese Rechtsprechung bürdet dem Mieter nahezu unerfüllbare Pflichten auf. Trotzdem sollte sie auch im Wohnraummietrecht beachtet werden.

Wer mit der Mietminderung wegen Schimmels keine Bauchlandung vor Gericht erleben will, sollte immer vorab ein privates Gutachten zur Art des Schimmels und zur Konzentration einholen. Hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Sie können die Raumluft mit einem tragbaren Prüfgerät selbst prüfen und das Ergebnis in ein zentrales Labor zur Auswertung einsenden. Vor Gericht reichen solche Prüfungsergebnisse nicht aus, um einen Anspruch zu begründen, falls der Vermieter eine Belastung mit toxischen Stoffen im Prozess bestreitet. Mehr Gewicht haben Prüfungen gerichtlich vereidigter Gutachten. Sollte ein vereidigter Sachverständiger ein Gefahrenpotential durch Schimmelsporen oder toxische Stoffe feststellen, hat man regelmäßig gute Karten dafür, sich bereits außergerichtlich mit dem Vermieter zu einigen. Der Vermieter wird es kaum riskieren, dass ein gerichtlich bestellter Sachverständiger im Prozess dieselben Feststellungen macht, wie das vom Mieter in Auftrag gegebene Gutachten.

Gewarnt werden muss in jedem Fall davor, die Miete einfach (teilweise) einzubehalten. Sicherer ist es immer, die Miete unter Vorbehalt in voller Höhe weiterzuzahlen und dann den wegen der Mietminderung überzahlten Teil zurückzufordern. Hat man sich bei der Höhe der Mietminderung geirrt, verliert man nur teilweise den Zahlungsprozess. Man riskiert aber keine Kündigung.

Fachanwaltstipp Mieter: Zeigen Sie den Schimmelbefall dem Vermieter immer nachweisbar an. Überprüfen Sie die Sporenkonzentration in der Raumluft notfalls selbst mit einem hierfür geeigneten Gerät, falls der Vermieter nicht reagiert. Zahlen Sie die Miete lieber unter Vorbehalt voll weiter, wenn Sie nicht später eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs riskieren wollen.

Fachanwaltstipp Vermieter: Nehmen Sie Mängelanzeigen und Fristsetzungen des Mieters in Fällen von drohender Gesundheitsbeeinträchtigung des Mieters sehr ernst. Andernfalls riskieren Sie eine fristlose Kündigung und Schadensersatzansprüche des Mieters. Ein Schaden des Mieters könnte zum Beispiel in den Umzugskosten aber auch in eventuell höheren Kosten für eine Ersatzwohnung bestehen. Zudem lassen Gerichte auch einen Aufwendungsersatzanspruch für die in Zusammenhang mit dem Umzug aufgewandten Arbeitsstunden bis hin zu einer Vergütung von zehn Euro pro Stunde zu.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin

13.10.2011

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Berlin@recht-bw.de

Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de

Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.

Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt:
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 40004999
anwalt-marketing@web.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 32 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert