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Armenien nimmt Aserbaidschaner auf eigenem Territorium als Geiseln

Das völkerrechtswidrige armenische Besatzungsregime in Bergkarabach hat zwei aserbaidschanische Staatsbürger als Geiseln genommen, nachdem diese angeblich in ihr eigenes Heimatland „infiltriert“ seien. Nach Angaben des armenischen Verteidigungsministeriums sollen die beiden Männer als Teil einer Gruppe von „Saboteuren“ am 12. Juli in den Rayon Kalbajar eingedrungen sein. Das Ministerium behauptete weiter, dass während der Verhaftung des 46 Jahre alten Shahbaz Guliyev ein aserbaidschanischer Zivilist und ein armenischer Offizier getötet und eine armenische Frau verletzt worden seien. Videos, die am 15. Juli auf YouTube gepostet wurden, zeigen angeblich die Gefangennahme des 54-jährigen Dilham Askerov.
Beide Männer stammen aus der Region und sind nur zwei von insgesamt rund 875.000 aserbaidschanischen Flüchtlingen und Vertriebenen, die im Zuge des armenisch-aserbaidschanischen Konfliktes um die Region Bergkarabach aus ihrer Heimat vertrieben wurden oder fliehen mussten.
In einer aggressiven Stellungnahme, die eine verzerrte Auffassung des Völkerrechts offenbart, behauptet der armenische Verteidigungsminister Seyran Ohanian ferner, dass die beiden Männer „illegal“ die nicht anerkannte „Grenze“ überschritten hätten und nach armenischem Recht und Völkerrecht strafrechtlich verfolgt werden könnten. Anschließend sagte er, dass die beiden Männer auch wegen Mordes, versuchten Mordes und wegen des Versuchs, „besonders geschützte Anlagen und Gebäude“ zu fotografieren, angeklagt würden und ihnen kein Schutz nach Artikel 4 des Genfer Abkommens III über die Behandlung von Kriegsgefangenen zustünde.
Solche Taten laufen dem Konzept des Völkerrechts eindeutig zuwider. Seit 20 Jahren hält Armenien beinahe 20 Prozent des aserbaidschanischen Staatsgebietes besetzt. Obwohl der UN-Sicherheitsrat bereits vier Resolutionen gegen die illegale Besatzung erlassen hat, hält diese bis zum heutigen Tage an. Die Entscheidung der armenischen Besatzungstruppen, Aserbaidschaner in ihrer rechtmäßigen Heimat als Geiseln zu nehmen, unterstreicht Armeniens provokative Haltung.
Lionel Zetter, Direktor von „The European Azerbaijan Society“ (TEAS), sagte: „Keine legitime Strafverfolgungsbehörde hat es nötig, die Gesichter ihrer Vollzugsbeamten mit Sturmmasken zu verhüllen. Die armenischen Truppen verfügen über keine Legitimität in Bergkarabach, und die Misshandlung von Aserbaidschanern mittleren Alters durch Armenier, die nicht einmal bereit sind, ihre Gesichter zu zeigen, leistet keinerlei Beitrag zur Vertiefung der Friedensgespräche.“
Bildquelle: 

NGO

The European Azerbaijan Society (TEAS)
Shahin Namati-Nasab Geschäftsführer TEAS Germany
Lennéstrasse 5
10785 Berlin
Herr Namati-Nasab 0176 – 70 880 794
germany@teas.eu
http://teas.eu/de/teas-germany

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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