Neuigkeiten Timeline

Freizeit, Buntes, Vermischtes
August 31, 2026

Dating-Apps verlieren ihren Reiz: Jetzt zeigt sich, welche Männer wirklich daten können

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
August 31, 2026

LYNX erweitert Marktzugang: Handel an den Börsen in Abu Dhabi und Dubai jetzt möglich

Umwelt, Energie
August 31, 2026

Zuverlässigkeit schafft Vertrauen: enviaM erneut vom F.A.Z. Institut ausgezeichnet

Bildung, Karriere, Schulungen
August 31, 2026

Praxisnaher Werkzeugkasten für Führung

Tourismus, Reisen
August 31, 2026

Novotels aus Köln, Düsseldorf, Aachen und Frankfurt sammelten Müll mit K.R.A.K.E. e. V.

Maschinenbau
August 31, 2026

Von High Mix bis zu extremen Bauteilformaten: FUJI zeigt auf der EFX die Bandbreite moderner SMT-Bestückung

Medien, Kommunikation
August 31, 2026

Die IMAGO-Analyse zur Fußball-WM 2026: Die größte Bildnachfrage entsteht schon weit vor dem Finale

Medizin, Gesundheit, Wellness
August 31, 2026

Der Ayurveda-Herbst beginnt nicht für jeden gleich

Tourismus, Reisen
August 31, 2026

Herbstwandern in Öfingen vom Rückzugsort Haus Mohnblume

Immobilien
August 31, 2026

Die perfekte Immobilienpräsentation: Ein umfassender Leitfaden für Schleswig-Holstein

Umwelt, Energie
August 31, 2026

GS Yuasa präsentiert SalesIQ auf der Automechanika Frankfurt 2026

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
August 31, 2026

DENIOS macht den Sicherheitsschrank smart und intelligent

Garten, Bauen, Wohnen
August 31, 2026

Split-Klimaanlage kaufen: RheinCool führt über 3.000 Geräte von Daikin, Mitsubishi und Bosch

Bildung, Karriere, Schulungen
August 31, 2026

Felix Blume wird offizieller Schirmherr von Sounds of Hope International

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Verwaltungsrecht

Stuttgart: Taubenfütterungsverbot bleibt bestehen

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist das von der Stadt Stuttgart verhängte Taubenfütterungsverbot rechtmäßig. Nach Mitteilung der D.A.S. sah das Gericht in dem Verbot weder einen Verstoß gegen die Tierschutzvorgabe des Grundgesetzes noch eine Einschränkung der Rechte der fütternden Personen.
VG Stuttgart, Az. 5 K 433/12

Hintergrundinformation:
Nach Art. 20 a Grundgesetz ist auch der Schutz der Tiere eine Aufgabe des Staates – im Interesse der Verantwortung für künftige Generationen. Wie dies im Einzelnen umzusetzen ist, ist jedoch oft umstritten. Unter Bewohnern deutscher Großstädte ist zum Beispiel der Umgang mit den dort in großer Zahl lebenden Tauben umstritten: Manch einer ärgert sich über die Stadtvögel und ihre „Hinterlassenschaften“ und würde deren Anzahl gerne reduzieren – auf die eine oder andere Weise. Für andere Menschen wiederum bietet das Füttern der Tiere eine willkommene Abwechslung im Alltag und stellt angewandten Tierschutz dar. Der Fall: Die Stadt Stuttgart hatte im Rahmen einer städtischen Verordnung ein Fütterungsverbot für Tauben im Stadtgebiet erlassen. Eine Frau hatte jedoch trotzdem Tauben und andere Vögel gefüttert. Die Stadt verbot ihr daraufhin jegliche Fütterungsaktionen und begründete dies unter Hinweis auf die Verordnung auch mit möglichen Gesundheitsgefährdungen durch die Tiere. Die Frau klagte gegen das Verbot. Das Urteil: Das Verwaltungsgericht Stuttgart schloss sich nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung der Meinung der Stadt an. Das durch Rechtsverordnung erlassene Taubenfütterungsverbot sei rechtlich nicht zu beanstanden. Es sei dazu geeignet, den Taubenbestand zu reduzieren bzw. auf niedrigem Niveau zu stabilisieren, so dass die durch eine große Zahl von Stadttauben für die Bevölkerung bestehenden Gesundheitsgefahren wie auch Verunreinigungen und Beschädigungen von Bauwerken durch Taubenkot unterbunden werden könnten. Das Gericht verwies auch auf ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim (Az. 1 S 261/05). Gegen das Stuttgarter Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 27.05.2014, Az. 5 K 433/12

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die „D.A.S. Rechtsschutzversicherung“ als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2013 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Dorina Linssen
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
dorina.k.linssen@ergo.de
http://www.ergo.com

HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
089 9984610
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

(Visited 29 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert