Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

Neue Social Media API vereinfacht Multi-Network Publishing über einheitliche Schnittstelle

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 17, 2026

NETZWERKEN IST TOT. UND LINKEDIN WIRD UNS AUCH NICHT RETTEN.

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Neues Institut für Vorsorge und Nachlassmanagement

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Mangelhaftes Tattoo

Zivilrecht

Wird ein Tattoo fehlerhaft ausgeführt, kann der Kunde Schmerzensgeld sowie die Kosten für eine Beseitigung des Tattoos als Schadenersatz fordern, ohne dem Tätowierer zuvor Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben zu haben. Dies entschied nach Mitteilung der D.A.S. das OLG Hamm. Grund: Bei Arbeiten, die Schmerzen verursachen und zu Gesundheitsschäden führen können, spielt das Vertrauen in die Fähigkeiten des Auftragnehmers eine entscheidende Rolle.
OLG Hamm, Az. 12 U 151/13

Hintergrundinformation:
Das Anfertigen eines Tattoos ist rechtlich gesehen ein sogenannter Werkvertrag, bei dem – ähnlich einer Handwerkerleistung – ein bestimmter Erfolg erzielt werden soll. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt für diesen Vertragstyp, dass der Kunde Schadenersatzansprüche wegen mangelhafter Ausführung von Arbeiten normalerweise erst dann geltend machen kann, wenn der Auftragnehmer innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Nachbesserung bekommen hat. Der Fall: Die Kundin eines Tätowierers hatte sich ein Blütenmotiv mit Ranken stechen lassen. Der Tätowierer brachte die Farbe unsachgemäß in zu tiefe Hautschichten ein, so dass die Farben verliefen. Auch Stärke und Verlauf der Linien entsprachen nicht dem gewählten Motiv. Die Kundin verlangte Schmerzensgeld sowie die für eine Beseitigung des Tattoos bei einem Arzt ihrer Wahl erforderlichen weiteren Kosten als Schadenersatz. Der Tätowierer bestand auf einem Nachbesserungsversuch in Form einer Laserbehandlung nur der unsauberen Stellen mit anschließender Neutätowierung durch ihn selbst. Das Urteil: Das Oberlandesgericht Hamm entschied nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, dass ein Schmerzensgeldanspruch von 750 Euro gerechtfertigt sei. Darüber hinaus habe die Kundin einen Schadenersatzanspruch in Höhe der Kosten für eine Beseitigung des Tattoos und hinsichtlich aller möglichen Kosten und Schäden, die sich noch ergeben könnten. Dieser Schadenersatzanspruch bestünde, ohne dass die Kundin dem Tätowierer vorher Gelegenheit zur Nachbesserung geben müsse. Eine Tätowierung verursache Schmerzen und bringe das Risiko einer Gesundheitsgefährdung mit sich. Habe der Kunde das Vertrauen in die Fähigkeiten des Tätowierers verloren, sei ihm ein Nachbesserungsversuch schlicht nicht zuzumuten. Der Vertrauensverlust war dem Gericht zufolge hier aufgrund der mangelhaften Ausführung des Tattoos gerechtfertigt.
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 5.03.2014, Az. 12 U 151/13

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die „D.A.S. Rechtsschutzversicherung“ als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2012 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
089 9984610
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

(Visited 24 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert