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Deutsches Kinderhilfswerk: Optionszwang bedingungslos abschaffen

Deutsches Kinderhilfswerk: Optionszwang bedingungslos abschaffen

Logo Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Gesetzesinitiative der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein zur Aufhebung des Optionszwangs im Staatsangehörigkeitsrecht. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerks ist der Optionszwang ein integrationspolitisch destruktives Signal. „Es konterkariert sämtliche integrationspolitischen Bemühungen, wenn wir bei Menschen, die von Geburt an Teil unserer Gesellschaft sind mit ihrer Volljährigkeit in ein Verfahren zwingen, an dessen Ende der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit stehen kann. Damit stellen wir ihre Zugehörigkeit zu unserer Gesellschaft grundsätzlich in Frage. Der jetzt von Bundesinnenminister de Maiziere vorgelegte Gesetzentwurf ist kontraproduktiv und hält die Ungleichbehandlung von Kindern aufrecht. Statt diesen Kindern die deutsche Staatsangehörigkeit endlich dauerhaft und ohne weitere Bedingungen zuzugestehen, sollen die Betroffenen auch in Zukunft ein aufwendiges Verfahren durchlaufen müssen. Diese Verfahren gefährden individuelle Integrationsprozesse und widersprechen dem Selbstverständnis einer modernen Einwanderungsgesellschaft. Deshalb gehört der Optionszwang bedingungslos abgeschafft“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Aktuellen Stunde im Bundestag und der Beratung der Gesetzesinitiative zur Streichung des Optionszwangs am Freitag im Bundesrat.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes diskriminiert der Optionszwang Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland erworben haben, während andere Kinder, die durch Geburt mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen oder EU-Bürger sind, dem Optionszwang nicht unterliegen. Diese gesetzliche Ungleichbehandlung muss beendet werden.

Viele junge Migrantinnen und Migranten verstehen den Optionszwang nicht nur als Infragestellung ihrer Staatsangehörigkeit, sondern auch und vor allem als Infragestellung ihrer Zugehörigkeit zu unserer Gesellschaft. Diese Verunsicherung spüren nicht nur die Betroffenen – sie überträgt sich auch auf ihre Familien und Freunde, die ihrerseits vor diesem Hintergrund ihre Zugehörigkeit hinterfragen müssen. Mehrstaatigkeit geht einher mit der Globalisierung, der Öffnung von Grenzen und zunehmender Mobilität. Sie gehört zur unmittelbaren Lebensrealität der Betroffenen – Mehrstaatigkeit zu vermeiden ignoriert diese Realität. Das untergräbt die Glaubwürdigkeit unserer Integrationspolitik.

Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V., Interessenvertreter für ein kinderfreundliches Deutschland, wurde 1972 in München gegründet. Als Initiator und Förderer setzt sich der gemeinnützige Verein seit mehr als 40 Jahren für Kinderrechte, Beteiligung und die Überwindung von Kinderarmut in Deutschland ein.

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Uwe Kamp
Leipziger Straße 116-118
10117 Berlin
030-308693-11
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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