Neuigkeiten Timeline

Immobilien
September 7, 2026

Niedenstein bei Kassel: REBA IMMOBILIEN AG plant neues Wohnprojekt mit acht energieeffizienten Eigentumswohnungen

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 7, 2026

Mit POethik zu mehr Leichtigkeit

IT, NewMedia, Software
September 7, 2026

REPLY: „A Face Only A Mother Could Love“ von Robert Gaudette gewinnt das Reply AI Film Festival 2026

Tourismus, Reisen
September 7, 2026

Alipay+ und S&P Global: Interoperabilität und Vertrauen sind entscheidend für KI-gestützten Handel

Tourismus, Reisen
September 7, 2026

Sylt bekommt etwas auf die Ohren: SYLT1audio ist gestartet

Umwelt, Energie
September 7, 2026

Nachhaltigkeit & Kreislaufwirtschaft

Garten, Bauen, Wohnen
September 7, 2026

Baukino-Event 2026: Fensteranschlüsse spielen die Hauptrolle

Handel, Dienstleistungen
September 7, 2026

30 Jahren Erfahrung auf dem Gebiet des Drahtbiegens

Handel, Dienstleistungen
September 7, 2026

SecuConCept startet Secufokus.de und bündelt neue Fachportale und digitale Anwendungen

Handel, Dienstleistungen
September 7, 2026

Deutschland diskutiert Bürokratie – Unternehmer brauchen Zugang

Allgemein
September 7, 2026

Endlich die richtige Zielgruppe

Medien, Kommunikation
September 7, 2026

Fisherman’s Friend macht die Nacht zur Bühne für Cola

IT, NewMedia, Software
September 7, 2026

Softengine und MS Solutions bündeln ihre Kräfte: EnergyportERP stärkt ERP-Kompetenz für den Mineralölhandel

IT, NewMedia, Software
September 7, 2026

KI in Agenturen – Wie Künstliche Intelligenz deine Leadgenerierung verändert

Keine Haftung von Personalvermittlern bei Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen

Keine Haftung von Personalvermittlern bei Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Entsprechende Ansprüche von Arbeitnehmern sind gegen den (potenziellen) Arbeitgeber zu richten. Zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. Januar 2014 – 8 AZR 118/13 -) ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Ausgangsfall:

Im vorliegenden Fall hatte der Kläger (abgelehnter Arbeitnehmer) Schadensersatzansprüche nach § 15 Abs. 2 AGG geltend gemacht. Er hatte dabei aber die Personalvermittlungsfirma, die der Arbeitgeber für die Stellenausschreibung engagiert hatte, in Anspruch genommen, nicht den potentiellen Arbeitgeber.

Urteil:

Das Bundesarbeitsgericht hat die Klage ebenso wie die Vorinstanzen abgewiesen. Ein Anspruch gemäß § 15 Abs. 2 AGG gegen den Personalvermittler bestehe demnach nicht, allerdings wurde offengelassen, ob möglichweise andere Ansprüche in Betracht kämen.

Bewertung:

Das Urteil konnte angesichts des eindeutigen Gesetzeswortlautes nicht anders lauten:

§ 15 AGG:

1.Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber verpflichtet, den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitgeber die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

2.Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann der oder die Beschäftigte eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. Die Entschädigung darf bei einer Nichteinstellung drei Monatsgehälter nicht übersteigen, wenn der oder die Beschäftigte auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer:

Um Ansprüche nach dem AGG geltend machen zu können, sind diverse Formalitäten einzuhalten. Speziell die Frist nach § 15 Abs. 4 wird häufig übersehen. Danach müssen die Ansprüche innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden, es sei denn ein Tarifvertrag sieht anderes vor. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Ablehnung.

Fachanwaltstipp Arbeitgeber:

Lassen Sie bei der Ausschreibung von Stellen Vorsicht walten und unterlassen Sie alle Hinweise, die als diskriminierend gewertet werden könnten, insbesondere solche die sich auf das Geschlecht oder Alter der Bewerber beziehen. Häufig passieren Fehler hier unbewusst. Aufgrund der Indizwirkung von Diskriminierungen durch derlei Formulierungen, müssen Sie als Arbeitgeber beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag, was sich meist als sehr schwierig darstellt. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hilft es nicht einmal, wenn später gar keine Stellenbesetzung erfolgt. Auch Klagen so genannter AGG-Hopper führen nicht ohne weiteres zu einer Ablehnung. Das Bundesarbeitsgericht geht davon aus, dass Bewerber in Serie diskriminiert werden können. Infolgedessen können auch entsprechende Schadensersatzansprüche mehrfach entstehen.

Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 23. Januar 2014 – 8 AZR 118/13 –

Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein
Urteil vom 22. November 2012 – 4 Sa 246/12 –

24.01.2014

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel.: (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-in.de

Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel.: (0201) 4532 00 40
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-essen.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt:
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 26 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert