Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 23, 2026

Rockstone News – Die milliardenschwere geologische Geschichte hinter First Phosphates Bégin-Lamarche-Lagerstätte: Uraltes Magma, moderne Batterien

Logistik, Transport
September 23, 2026

InnoTrans 2026: Die Bahnbranche zeigt ihre Zukunft – BAHNberufe.de bringt Arbeitgeber und Fachkräfte zusammen

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 23, 2026

Der Ultimate Code: Wie wir blinde Flecken im Coaching erkennen

Bildung, Karriere, Schulungen
September 23, 2026

Wer schweigt, bekommt selten, was er will

Politik, Recht, Gesellschaft
September 23, 2026

2.625 Jahre Gewerkschaft: IGBCE Hamburg ehrt ihre Jubilare

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 23, 2026

Alibaba Cloud baut globale Infrastruktur und KI-Angebot aus

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 23, 2026

BlackLine übernimmt NetNow und erweitert sein „Invoice-to-Cash“-Angebot um intelligente Lösungen für Kunden-Onboarding und Kreditrisikomanagement

Tourismus, Reisen
September 23, 2026

Sechs Reisen, ein Abend voller Fernweh: IKARUS TOURS lädt zum Reiseinfoabend ein

Computer, Information, Telekommunikation
September 23, 2026

NIS2 beginnt an der Tür

IT, NewMedia, Software
September 23, 2026

M365Con 2027: 120 kostenlose Microsoft-Sessions

Logistik, Transport
September 23, 2026

Move Logistik wächst: Neuer Auftrag am Flughafen – Kurierdienst aus Eschborn und Bruchköbel sucht Fahrer für den Nachtdienst

IT, NewMedia, Software
September 23, 2026

cit unterstützt LAG GADSYS bei der Anbindung Deutschlands an das europäische Abfallsystem DIWASS

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 23, 2026

Algo Grande: 68 Meter Vererzung und bis zu 15,8 % Kupferäquivalent

Immobilien
September 23, 2026

DALI Lighting Awards 2027: Call for Projects eröffnet

Kündigung wegen Beleidigung?

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zur Kündigung wegen einer Beleidigung und zur Kündigungsschutzklage und möglichen Abfindungszahlungen.

Kündigung wegen Beleidigung?

Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Es ist Ihnen einfach so rausgerutscht, Sie waren verärgert und der Kollege hatte Sie auch absichtlich provoziert. Und nun fragen Sie sich: Kann man wegen einer Beleidigung gekündigt werden?

Es kommt immer darauf an, wen sie wie beleidigt haben und welcher Umgangston in ihrem Betrieb herrscht.

So muss die Beleidigung innerhalb des Betriebs erfolgen. Beleidigen sie einen Dritten, der rein gar nichts mit dem Unternehmen zu tun hat, kann man ihnen deswegen nicht kündigen. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein (Az.: 6 TaBV 46/07) erst im April 2008 wieder bestätigt. Anders sieht es aus, wenn sie ihren Vorgesetzten, ihren Kollegen und ihre Kolleginnen sowie Kunden und Geschäftspartnern ihres Betriebs beleidigen. Diese Beleidigungen können tatsächlich zur Kündigung führen, wenn sie entsprechend schwerwiegend sind. Welche Beleidigungen nun derart schwerwiegend sind, dass sie eine Kündigung rechtfertigen, entscheiden die Gerichte im Einzelfall. Abhängig ist diese Entscheidung insbesondere davon, welcher Umgangston am Arbeitsplatz herrscht. Herrscht im Betrieb ein eher rauer Umgangston, so werden kleinere Sticheleien und Beleidigungen der Arbeitnehmer untereinander kaum eine Kündigung rechtfertigen, anders sieht das bei konservativen Betrieben aus, in denen ein eher förmlicher Umgangston herrscht.

Bei massiven obszönen oder rassistische Beleidigungen entscheiden die Arbeitsgerichte rigide und sehen darin einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung. Dass in ihrem Betrieb ein rauer Umgangston herrscht, hilft ihnen dann auch nicht mehr weiter. Beleidigungen wie „Arschloch“, „Wichser“, „Fotze“, etc. sollten also stets vermieden werden – und dies nicht nur, um seinen Arbeitsplatz zu schützen.

Bei schwächeren Beleidigungen wie einem höhnischen Augenrollen oder laxen Sprüchen wie „das geht mir am Arsch vorbei“ wird dagegen eher eine Abmahnung zu erwarten sein.

Nichtsdestotrotz bleibt ihnen ein Bereich in dem sie ihrem Ärger über Kollegen, Vorgesetzten etc. Luft machen können, ohne den Verlust des Arbeitsplatzes befürchten zu müssen. Nennen sie ihren Chef in einem Gespräch unter vier Augen mit einem vertrauenswürdigen Kollegen einen „Deppen“, so können sie zumindest hierfür nicht gekündigt werden.

Ist das Kind in den Brunnen gefallen und die Beleidigung schon geschehen, sollten sie sich beim Betroffenen entschuldigen, um den Betriebsfrieden wiederherzustellen. Eine ernst gemeinte Entschuldigung würdigen die Arbeitsgerichte wohlwollend, wenn es dann überhaupt noch zu einer Kündigung und einem Rechtsstreit kommt.

In jedem Falle gilt: Bei einer Kündigung sofort Rechtsrat einholen. Wenn sie nicht innerhalb von drei Wochen Klage erheben, kann in der Regel gegen die Kündigung nicht mehr erfolgreich vorgegangen werden. Eine Klage lohnt fast immer. Auch wenn häufig eine Rettung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr sinnvoll ist: Eine Abfindung ist fast immer drin und vor allem kann die Verhängung einer Sperrzeit durch die Bundesagentur für Arbeit verhindert werden.

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Mitte: Am Festungsgraben 1, 10117 Berlin-Mitte
Zweigstelle Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin-Marzahn

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999
mail: Fachanwalt@Arbeitsrechtler-in.de

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt:
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
anwalt-marketing@web.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 28 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert