Neuigkeiten Timeline

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 24, 2026

Ausbildungsstart 2026: Kontinuierliche Nachwuchsarbeit zeigt Wirkung

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juli 24, 2026

Übernachtungen im Bayerischen Staatsbad legen weiter zu

IT, NewMedia, Software
Juli 24, 2026

Proxmox Virtual Environment sorgt für Wirbel auf dem Virtualisierungsmarkt

Tourismus, Reisen
Juli 23, 2026

Geplante Revisionsarbeiten in der RupertusTherme

Kunst, Kultur
Juli 23, 2026

SoleKlangSommer: BLUMENCRON, KIRCHER, SCHUBERT

Medien, Kommunikation
Juli 23, 2026

Sommer-PR: Chancen in der nachrichtenarmen Zeit nutzen

Essen, Trinken
Juli 23, 2026

Elisabethen Quelle von Hassia erhält Bio-Mineralwasser-Siegel

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 23, 2026

Die weltweit einmalige Arbeitsweise von TTPCG DATING SERVICES®

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 23, 2026

Swiss Payment Forum 2026

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 23, 2026

Ihr Sehen verdient mehr als Standardlösungen.

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 23, 2026

InHalten AG: Professionelle Begleitung in Lebensübergängen, Krisen und Veränderungsprozessen

Tourismus, Reisen
Juli 23, 2026

Zwischen Jakarta und Labuan Bajo: Was Indonesien über die globale Größe von Ascott erzählt

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 23, 2026

China-Rundreise: IKARUS TOURS verbindet auf einer 19-tägigen Rundreise jahrtausendealte Kultur, spektakuläre Natur und das internationale Flair Ho

Tourismus, Reisen
Juli 23, 2026

Geburtsstätte der amerikanischen Eisenbahn in Baltimore bereitet sich auf 200-jähriges Jubiläum vor

Eigenbedarf bei ernsthafter Absicht des Vermieters, die Wohnung nach einer räumlichen Trennung vom Ehepartner zu nutzen

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck zu einem Urteil LG Heidelberg, Urteil vom 14. Dezember 2012 – 5 S 42/12 -, juris

Die Kündigung wegen Eigenbedarfs: Die ernsthafte Absicht des Vermieters, die freiwerdende Wohnung nach einer räumlichen Trennung vom Ehepartner zu nutzen und in Zukunft ohne den Ehegatten in der vermieteten Wohnung zu wohnen, kann den Eigenbedarf begründen. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck zu einem Urteil LG Heidelberg, Urteil vom 14. Dezember 2012 – 5 S 42/12 -, juris.

Ausgangslage:

Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter die Eigenbedarfskündigung mit dem Interesse begründet, sich räumlich von seinem Ehepartner zu trennen. Tatsächlich war allerdings weder eine Trennung im familienrechtlichen Sinne innerhalb der bisherigen Ehewohnung vollzogen, noch definitiv die Scheidung beabsichtigt.

Das Urteil des Landgerichts:

Vernünftige, nachvollziehbare Gründe für den Umzug eines Ehegatten in eine eigene Wohnung liegen schon dann vor, wenn die Ehegatten sich ernsthaft entschieden haben, sich zu trennen und ihre häusliche Gemeinschaft zumindest vorläufig aufzuheben.
(LG Heidelberg, Urteil vom 14. Dezember 2012 – 5 S 42/12 -, juris)

Bewertung:

Im Ergebnis ist die Entscheidung sicher richtig. Die Tücke liegt allerdings im Detail, hier in der Frage der Beweiswürdigung. Derartige Behauptungen sind schnell aufgestellt und schwer zu widerlegen. Vorgetäuschter Eigenbedarf führt grundsätzlich zum Schadensersatzanspruch des Mieters. Allerdings wird dieser im vorliegenden Fall schwer zu realisieren sein, wenn der Vermieter später vorträgt, er habe sich mit seinem Ehegatten nach der räumlichen Trennungsphase wieder in neuer Harmonie zusammengefunden.

Fachanwaltstipp Vermieter:

Vorsicht bei vorgetäuschtem Eigenbedarf. Das vorliegende Urteil könnte dazu führen, sich mal eben schnell von seinem Ehepartner zu trennen, um eine Eigenbedarfskündigung durchzusetzen. Die Gerichte werden in derartigen Fällen allerdings aus gutem Grunde misstrauisch sein. Man begeht nicht nur einen strafbaren Prozessbetrug, sondern setzt sich später auch Schadensersatzansprüche des Mieters aus. Andersherum ist in realen Fällen ein Interesse des Vermieters gut nachvollziehbar und begründbar.

Fachanwaltstipp Mieter:

In derartigen Fällen liegt die Vermutung nahe, der Vermieter täusche den Eigenbedarf nur vor. Gleichwohl sind diese Fälle schwer zu beweisen. Ähnlich ist es in den Fällen, in denen die Wohnung vermeintlich für ein Kind benötigt wird, dass in der betreffenden Stadt studieren möchte. Später entscheidet sich das Kind dann für einen anderen Studienplatz in einer anderen Stadt. Wenn zu diesem Zeitpunkt die Kündigungsfrist bereits abgelaufen ist, kann es schwer werden, in die Wohnung zurück zu kommen. Wie will man nachweisen, dass der Studienwunsch von Anfang an nicht ernsthaft bestanden hat?

29.08.13

Weitere Informationen zur Eigenbedarfskündigung finden Sie hier: http://www.mietrechtler-in.de

Unser Angebot für Vermieter:

Wir beraten und vertreten Sie zu allen Fragen rund um den Immobilienkauf, den Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung, die wirksame Befristung von Mietverhältnissen und bei Problemen im Zusammenhang mit der späteren Nutzung, bzw. Vermietung Ihrer Immobilien.

Die Begleitung und Betreuung im Zusammenhang mit der Prüfung und dem Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung ist auch online möglich. Senden Sie uns eine unverbindliche Anfrage an: Berlin@recht-bw.de

Unser Angebot für Mieter:

Wir beraten und vertreten Sie zu allen Fragen rund um das Mietobjekt. Haben Sie eine Eigenbedarfskündigung erhalten? Dann ist Eile geboten. Wichtige Verteidigungsmöglichkeiten sind fristgebunden.

Die Begleitung und Betreuung im Zusammenhang mit der Prüfung der Erfolgsaussichten der Abwehr einer Eigenbedarfskündigung ist auch online möglich. Senden Sie uns eine unverbindliche Anfrage an: Berlin@recht-bw.de

Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin

Spezialseite Eigenbedarfskündigung für Vermieter: Hier erfahren Sie alles rund um die Eigenbedarfskündigung. Wann kann man einem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen? Wann ist eine Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen? Wann gelten Sperrfristen? Weiter finden Sie Muster für das Erstellen einer Eigenbedarfskündigung mit ausführlichen Hinweisen. Sie finden auch Muster für eine Räumungsklage und aktuelle Urteile mit Kommentaren von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zum Thema Eigenbedarfskündigung.

Das alles finden Sie hier: www.eigenbedarfskuendigungen.de

Spezialseite Eigenbedarfskündigung für Mieter: Hier erfahren Sie alles rund um die Eigenbedarfskündigung. Wie verhält man sich, wenn der Vermieter eine Eigenbedarfskündigung angedroht hat? Wie verhält man sich wenn der Vermieter eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen hat? Sie finden auch Muster für einen Widerspruch gegen eine Eigenbedarfskündigung. Weiter finden Sie Muster für eine Verteidigungsschrift gegen eine Räumungsklage und aktuelle Urteile mit Kommentaren von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zum Thema Eigenbedarfskündigung.

Das alles finden Sie hier: www.eigenbedarfskuendigung-anwalt.de

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@mietrechtler-in.de

Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel. (0201) 4532 00 40

Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt:
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 20 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert