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Rechtsschutz Union Schaden GmbH – Alte Leipziger – räumt gegenüber der BaFin Fehlerbearbeitung ein:

Rechtsschutz Union Schaden GmbH – Alte Leipziger – räumt gegenüber der BaFin Fehlerbearbeitung ein:

Die Rechtsschutz Union Schaden GmbH steht als Schadenabwickler der Alten Leipziger weiter in massiver Kritik. Ihrer Aufsichtsbehörde gegenüber, der BaFin, gibt sie nun erstmals erhebliche Fehler zu:

Dass es bei dem Rechtsschutzversicherer „Rechtsschutzunion Schaden GmbH“ als Schadenabwickler der Alten Leipziger Versicherung mit der Sachbearbeitung nicht besonders gut bestellt ist, ist der Anwaltschaft hinlänglich bekannt. Im Internet hagelt es gegen den Rechtsschutzversicherer, für den GF Clemens Cichonczyk verantwortlich zeichnet, an Kritik. Dutzende Deckungsprozesse verliert der Versicherer vor deutschen Gerichten gegen ihre Versicherungsnehmer. Nunmehr musste die RS-Union erstmals gegenüber ihrer Aufsichtsbehörde, der BaFin eine Schlechtbearbeitung zugeben. In der Einlassung vom 6. September 2013 zu Aktenzeichen: Q24-QB 4400-5405-2013/0037 heißt es explizit: „Leider versäumte es der Vertreter des Sachbearbeiters…., den ausgeurteilten Betrag anzuweisen……. Wir bitten das Versehen zu entschuldigen.“….. und weiter: „die Antworten (des Mitarbeiters der RS-Union) waren im konkreten Fall nicht zielführend“.

Leider häufen sich diese „Versehen“ und diese „nicht zielführenden Antworten“ des Versicherers in jüngerer Vergangenheit. Dieses ist auch der BaFin bereits hinreichend bekannt, ebenso wie gerichtsbekannt ist, dass der Versicherer ihm zugestellte Sendungen als „nicht erhalten“ haben will, kolportiert.

In der Öffentlichkeit sind Rechtsschutzversicherer in der Regel nur aufgrund der Höhe ihrer Versicherungsprämien bekannt, nicht jedoch, ob sie ihren Regulierungspflichten aus einem Rechtsschutzvertrag auch tatsächlich nachkommen oder nicht. So preist sich die Rechtsschutz Union gerne als besonders günstig. Wenn es jedoch um die Schadenabwicklung geht, zieht die Rechtsschutz Union gegen Ihre eigenen Kunden und die vertretenden Anwälte in den Kampf. Vor einer Deckungszusage für einen medizingeschädigten Patienten will der Versicherer gerne einmal die komplette Behandlungsdokumentation sichten und intern sodann abklären lassen, ob ein Behandlungsfehler tatsächlich vorliegt, oder nicht. Im Zweifel heißt es dann: keine Erfolgsaussicht. Die dagegen von der Anwaltschaft erlassenen Stichentscheide werden sodann mit der textbausteinartigen Argumentation, diese seien „willkürlich“ erlassen worden, konterkariert. Ein Einlenken des Geschaftsführers Clemens Cichoncyzk, der für diese Geschäftspraktiken verantwortlich zeichnet ist nicht zu erwarten. Ganz im Gegenteil, versucht er neuerdings der Anwaltschaft mittels Unterlassungsandrohungen auch noch, den Mund zu verbieten. Die Öffentlichkeit möge von den Fällen besser nichts erfahren. Dutzende Prozesse, die der Versicherer verliert, veranlassen diesen dennoch nicht, seine Geschäftspraktiken einmal zu hinterfragen. Es bleibt abzuwarten, ob sich der Versicherer auch in Zukunft mit banalen Entschuldigungsschreiben an seine Aufsichtsbehörde seiner Verantwortung entziehen wird, oder einmal darüber nachdenkt, in eine seriöse Regulierungspraxis überzugehen. Den Versicherten, oftmals schwer medizingeschädigten Patienten, ist dieses allemal zu wünschen. Auch die verlustig gegangen Deckungsprozesse belasten darüberhinaus die Gerichtsbarkeit sowie die gesamte Versichertengemeinschaft.

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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