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Berliner Hundegesetz: Hundeführerschein sollte nur von kompetenten Stellen abgenommen werden

Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater: Praktischer und theoretischer Sachkundenachweis setzt Qualifikation von Hundetrainern voraus

Berliner Hundegesetz: Hundeführerschein sollte nur von kompetenten Stellen abgenommen werden

(NL/7953746325) Berlin/ Waldems-Esch, 27. Dezember 2013 Berlin bekommt ein neues Hundegesetz und erstmals sollen alle Hundehalter in der Hauptstadt einen Hundeführerschein absolvieren. Die praktische und theoretische Sachkundeprüfung ist nach Planungen von Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann (CDU) Voraussetzung dafür, von der generellen Leinenpflicht befreit zu werden. Der Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater (BHV) fordert den Senat jedoch auf, sich für die Umsetzung dieser Pläne kompetente Partner im Bereich der Berliner Hundeschulen zu suchen. Da für den Hundeführerschein unter anderem der sichere Umgang mit dem Hund auf dem Lehrplan steht, kommt den Hundeschulen in Berlin eine besondere Verantwortung zu. Aber nicht jeder Hundetrainer kann Kompetenz und Qualifikation nachweisen, kritisiert Rainer Schröder, der 1. Vorsitzende des BHV.

Aktuell bieten 20 BHV-Hundeschulen Kurse zum Erwerb des Hundeführerscheins an. Die meisten BHV-Hundetrainer in Berlin haben an der Industrie- und Handelskammer (IHK) Potsdam einen Zertifikatslehrgang durchlaufen, der neben 320 Unterrichtsstunden auch 500 praktische Stunden umfasst. Der BHV geht aber davon aus, dass einem Großteil der Hundeschulen im Berliner Raum die notwendige Qualifikation fehlt. Denn der Beruf des Hundetrainers ist nicht geschützt jeder darf sich so nennen, unabhängig von der Reputation. Der Besuch einiger Wochenendseminare macht noch keinen guten Hundetrainer, sagt Rainer Schröder. Auch die ab dem kommenden Jahr im Tierschutz verankerte Erlaubnispflicht für Hundeschulen sei kein Allheilmittel. Von August 2014 müssen Hundeschulen deutschlandweit selbst erst ihre Sachkunde nachweisen, bevor sie mit Kunden und Hunden arbeiten.

Der BHV hofft, dass der Berliner Senat Hundetrainer und Hundeschulen, die den Hundeführerschein anbieten und abnehmen sollen, auf Herz und Nieren prüft. Fehlendes Wissen und mangelnde Erfahrung einiger Anbieter können für den Alltag mit Hund eine Gefahr für Mensch und Tier darstellen, erklärt Rainer Schröder. Das neue Berliner Hundegesetz sei deshalb nur dann konsequent, wenn es hohe Anforderungen an die Hundeführerschein-Anbieter stellt.

Über den BHV:
Der Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater e. V. (BHV) vertritt die Interessen von 734 Mitgliedern und mehr als 228 Hundeschulen in der Bundesrepublik Deutschland. Er wurde 1996 mit dem Ziel gegründet, Hundeerzieher und Verhaltensberater weiterzubilden, ein bundeseinheitliches Berufsbild zu schaffen und für den Einsatz von tierschutz- und artgerechten Methoden bei Zucht, Ausbildung, Aufzucht, Erziehung und Haltung von Hunden zu werben. Seit 2007 bietet der BHV gemeinsam mit der IHK Potsdam einen IHK-Zertifikatslehrgang für Hundeerzieher und Verhaltensberater an. Gleichzeitig unterstützt der BHV die IHK Potsdam bei der IHK-Aufstiegsfortbildung zum Hundefachwirt.

Kontakt:
Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater (BHV) e.V.
Marcel Gäding
Josef-Orlopp-Straße 54
10365 Berlin
03055494360
presse@hundeschulen.de
www.medienbuero-gaeding.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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