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Zivilprozess: Handreichung für das Berufungsverfahren

Ein Gerichtsverfahren ist für Unternehmen immer mit Unwägbarkeiten verbunden. Hierzu zählt auch die Frage, ob nach einer ersten Instanz eine zweite folgt und wie man sich hierauf bestmöglich vorbereitet.

Dr. Marius Breucker

Eine mögliche Berufungsinstanz muss von Anfang an, vor allem während des erstinstanzlichen Verfahrens berücksichtigt werden: Hier gilt es etwa, eine fehlerhaft begründete Entscheidung zu vermeiden, selbst wenn diese zugunsten des Mandanten ausfallen sollte. Andernfalls besteht die Gefahr, dass in zweiter Instanz das Verfahren verloren geht und sämtliche Kosten erstattet werden müssen.

Nach Abschluss der ersten Instanz folgt die Analyse des Urteils. Dabei müssen neben rechtlichen Aspekten auch die tatsächlichen Feststellungen in den Blick genommen werden. Denn die festgestellten Tatsachen („Tatbestand“) sind – von Sonderfällen abgesehen – für das Berufungsgericht bindend. Der Bericht skizziert die wesentlichen Stationen des Berufungsverfahrens; Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker aus der Stuttgarter Kanzlei Wüterich gibt Hinweise, worauf besonders zu achten ist.

Dr. Marius Breucker ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Wüterich Breucker, Arbeitsgemeinschafts-Ausbilder für Rechtsreferendare und Prüfer im Zweiten juristischen Staatsexamen. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Zivilprozessrecht, Arbeitsrecht und Sportrecht. Er war Berater des Stabs Sicherheit für die Fußball-WM 2006 im Bundesministerium des Innern und des Bundesamtes für Polizei in Bern zur EURO 2008. Er fungierte als Sachverständiger im Sportausschuss des Deutschen Bundestages, ist Schiedsrichter am Deutschen Sportschiedsgericht und ständiger Berater und Vertreter der Welt Anti-Doping Agentur. Er berät und vertritt regelmäßig mittelständische und große Unternehmen, Anti-Doping-Organisationen, Sportverbände und -vereine und ist Seminartrainer unter anderem für Vertragsrecht und Vertragsgestaltung.

Weitere Informationen zum Thema “ Der Weg durch den Zivilprozess in erster Instanz “ und Dr. Marius Breucker sind auf

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und

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zu finden.

Bildrechte: Kanzlei Wüterich Breucker Bildquelle:Kanzlei Wüterich Breucker

Wüterich Breucker zählt zu den ersten Adressen alteingesessener Stuttgarter Kanzleien für Zivil- und Wirtschaftsrecht. Die derzeit sieben Anwälte betreuen unternehmerische und private Mandanten umfassend in allen zivilrechtlichen Fragen. Schwerpunkte sind Vertrags- und Wirtschaftsrecht, Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht, Bau- und Architektenrecht, Familien- und Erbrecht einschließlich Testamentsvollstreckung, Bank- und Kapitalmarktrecht, Schiedsverfahren sowie Vereins- und Sportrecht. Neben der rechtlichen Beratung und Vertragsgestaltung vertritt die Kanzlei ihre Mandanten bundesweit vor Gerichten und in nationalen und internationalen Schiedsverfahren. Wüterich Breucker gilt als Kanzlei mit ausgewiesener Expertise und Erfahrung in Zivilprozessen und Schiedsverfahren. Die Kanzlei geht auf das Jahr 1924 zurück und verbindet Fleiß und Zuverlässigkeit mit Freude an kreativer juristischer Gestaltung und innovativer Problemlösung. Die Anwälte beteiligen sich als Lehrbeauftragte, Referendarausbilder und Prüfer im Staatsexamen an der Ausbildung junger Juristen und mit zahlreichen Publikationen an der rechtswissenschaftlichen Diskussion.

Rechtsanwälte Wüterich Breucker
Dr. Marius Breucker
Charlottenstraße 22 – 24
70182 Stuttgart
0049 / 711 / 23 99 2 – 0
marius.breucker@wueterich-breucker.de
http://www.wueterich-breucker.de

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