Zertifizierte Weiterbildung zur Betreuungskraft § 43b / 53c

Die Pflege von Menschen ist sehr aufwendig, deshalb ist eine fundierte Ausbildung wichtig

In Corona-Zeiten: Ausbildung mit Abstand

Zertifizierte Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 43b / 53c SGB XI (ehemals § 87b)

Die Pflege von Menschen ist aufwendig, es bleibt im stressigen Berufsalltag von Fachkräften selten ausreichend Zeit für eine angemessene und ganzheitliche Betreuung.
Hier kommen Betreuungskräfte nach § 43b / § 53c SGB XI zum Einsatz. Sie unterstützen examinierte Pflegekräfte und fangen den zusätzlichen Beaufsichtigungs- und Beschäftigungsbedarf auf.
Von vielen Pflegeinrichtungen werden diese Kräfte derzeit gesucht.
Mit der steigenden Lebenserwartung nimmt der Pflegebedarf stetig und schnell zu. Das stellt das Gesundheitswesen vor eine besondere Herausforderung. Pflegebedürftige Menschen benötigen nicht nur eine besondere physische und medizinische, sondern eine spezielle psychische, seelische und soziale Betreuung.
In Zeiten von verstärkten Sparmaßnahmen und eng getakteten Pflegeplänen kommt die soziale Betreuung zu kurz -dies ist eine weithin bekannte Tatsache.
Um hier Abhilfe zu schaffen, wurde die Weiterbildung zur Betreuungskraft/Betreuungsassistenten nach § 43b, § 53c SGB XI geschaffen.
Die Betreuungskraft nach § 43b trägt nicht zu einer höheren Lebensqualität der Patienten bei, sondern hilft, examinierte Pflegekräfte in ihrem beruflichen Alltag zu entlasten.
Der Lehrgang ist keine Berufsausbildung, bietet die notwendige Voraussetzung, um ohne wesentliche Vorerfahrung in Pflegeeinrichtungen verschiedenster Art zu arbeiten.
Betreuungskraft nach § 45 b SGB XI -eine Alternative?
Neben der Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 43 b gibt es noch die gleichnamige Weiterbildung nach § 45 b.
Das Ziel ist das dasselbe: Ungelernte Teilnehmer auf eine Tätigkeit als Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen vorzubereiten. Allerdings handelt es sich hier um eine wesentlich einfachere Qualifizierungsmaßnahme, die in kürzerer Zeit mit weniger Aufwand zu absolvieren ist. Weil der Ausbildungsumfang geringer ist, können im Anschluss einfache Tätigkeiten übernommen werden.
Es ist ratsam, die zertifizierte Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 43 b oder § 53 c SGB XI zu machen: Die Chance auf eine Festanstellung ist damit wesentlich größer und das Aufgabenspektrum vielfältiger.
Eine empfehlenswerte Ausbildung bietet die zertifizierte HELP-Akademie in München an.

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