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YELP – BEWERTUNGSFILTER IN DEUTSCHLAND ILLEGAL

Hamburger relexa hotel Bellevue mit Spirit Legal LLP erfolgreich gegen rechtswidrigen Yelp-Bewertungsfilter

Das relexa hotel Bellevue in Hamburg geht gegen den Yelp-Bewertungsfilter vor

Leipzig/Hamburg, 10.12.2014 Das Landgericht Hamburg hat per einstweiliger Verfügung (Az. 324 O 628/13) am Dienstag, dem 3. Dezember 2013, der Yelp Ireland Ltd. als Betreiberin der Webseite www.yelp.de die Bewertung eines Hotelrestaurants untersagt, wenn der Bewertungsnote nur eine willkürliche Auswahl von Gästebewertung zugrunde gelegt wird.

Das klagende Hotel wendet sich gegen das Ausfiltern vorwiegend positiver Gästebewertungen im Zuge der Übernahme des Portals Qype durch Yelp. Eine große Zahl von Bewertungen wurde von Yelp willkürlich ausgesondert und damit aus der Bildung der Gesamtnote herausgerechnet.

Nachdem das Hotel zunächst einen direkten Kontakt zu Yelp suchte und dort jedoch per E-Mail abgewiesen wurde, entschloss sich das Hotel zum Gang vor Gericht.

Der Direktor des relexa hotel Bellevue in Hamburg , Olaf Dierich:
„Alle unsere Bewertungen waren hart erarbeitet. Jetzt hat Yelp 54 von 61 Bewertungen gefiltert und statt 5 von 5 Sternen auf Qype haben wir nur noch 3,5 von 5 Sternen bei Yelp. Das ist extrem geschäftsschädigend.“
Das Landgericht Hamburg folgte dabei der Argumentation der Rechtsanwälte von Spirit Legal LLP, wonach eine unvollständige Wiedergabe von Bewertungen einer falschen Tatsachenbehauptung gleichsteht und zu untersagen ist.

Rechtsanwalt Peter Hense von Spirit Legal LLP dazu:
„Unternehmen wie Hotels und Restaurants können nicht verhindern, dass sie auf Bewertungsportalen bewertet werden. Diese Freiheit der Bewertung endet jedoch, wenn die abgegebenen Gästemeinungen willkürlich gefiltert werden und damit ein verzerrtes Gesamtbild des Unternehmens entsteht. Dieser Grundsatz gilt branchenunabhängig.“

Nach dem Hamburger Beschluss stellt sich die Frage, ob die Werbung mit Bewertungen auf Yelp in Deutschland überhaupt noch zulässig ist. In einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 19. Februar 2013 (Az. I-20 U 55/12 – „eKomi“) hatte das Gericht eine Werbung mit Bewertungsportalen als irreführend und damit wettbewerbswidrig angesehen, wenn Bewertungen von Kunden nicht sofort ungefiltert veröffentlicht werden.

Rechtsanwalt Peter Hense dazu:
„Die derzeitige Darstellung von Bewertungen auf Yelp.de ist nach den Kriterien des OLG Düsseldorf wettbewerbswidrig. Yelp lässt seine Kunden hier sehenden Auges in eine Abmahnfalle tappen. Ob das dem Geschäftsmodell von Yelp dienlich ist, wird sich zeigen.“

Die Pressemitteilung zum Download finden Sie auf der Seite von Spirit Legal LLP: http://spiritlegal.com/PM_Relexa_Spirit_Legal_Yelp_13-12-10.pdf

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Kontakt:
relexa hotel GmbH
Julia Jung
An der Alster 14
20099 Hamburg
04028444239
julia.jung@relexa-hotel.de
http://www.relexa-hotels.de

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