An welche Spielregeln sich Mieter halten müssen
München (24.04.2014) – Am 12. Juni startet die WM 2014 in Brasilien. Die späten Spielzeiten stellen Fans beim privaten Fußballschauen mit Freunden vor Herausforderungen. Schließlich gilt von 22.00 bis 6.00 Uhr grundsätzlich die Nachtruhe. Darauf verweist der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen ( VdW Bayern ).
Bereits das Eröffnungsspiel der Fußball-Weltmeisterschaft beginnt zu später Stunde um 22.00 Uhr. Bei einigen Spielen in der Gruppenphase ist der Anstoß gar erst um Mitternacht. Der Gesetzgeber hat für öffentliche „Public Viewing-Veranstaltungen“ reagiert und eine Sonderverordnung zum Lärmschutz gebilligt. Doch wie verhält es sich beim gemeinsamen nächtlichen Fußballgucken zu Hause?
„In Mietwohnungen gilt die durch Mietvertrag, Hausordnung oder Landes-Immissionsschutzgesetz festgelegte Nachtruhe“, sagt Verbandsdirektor Xaver Kroner. Diese sei meist von 22.00 bis 6.00 Uhr vorgeschrieben. Grundsätzlich müssten Fernseher und Radio dann auf Zimmerlautstärke eingestellt sein. Da jedoch von einer allgemeinen Fußball-Euphorie auszugehen sei, rät der Verbandsdirektor das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen und diese bei privaten Fußballpartys einzubeziehen. Dann müsse nicht jeder Torjubel zur Flüsterpost werden.
Die Benutzung von Trommeln und anderer lauter Instrumente ist in den Außenanlagen von Wohnhäusern auch schon vor 22.00 Uhr nicht erlaubt. Beim Fußballschauen im Garten oder auf der Terrasse ist die gleiche Rücksichtnahme wie bei anderen Sommerfesten angebracht. Ab 22.00 Uhr beginnt die Nachtruhe.
Selbstverständlich sei die Dekoration und Beflaggung der Wohnung jedem Mieter freigestellt. Ob die Nationalfahne auch vom Balkon flattern darf, richtet sich nach der Hausordnung oder dem Mietvertrag. Bevor Mieter einen Fahnenmast mit Halterung auf dem Balkon montieren, sollten sie unbedingt den Vermieter um Erlaubnis bitten. Dies gilt als bauliche Veränderung und ist genehmigungspflichtig.
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