Etliche Kunden von Lebensversicherungen erhalten derzeit von deren Anbieter Anschreiben, in denen sie aufgefordert werden, eine Nachbelehrung zum Widerspruchsrecht zu unterzeichnen. Die Folge: Kommen die Versicherungsnehmer dieser Aufforderung nach, droht ihnen der Verlust ihres Widerrufsrechts.
Grundsatz: Unbefristetes Widerrufsrecht
Wird ein Versicherungsnehmer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nicht hinreichend über dessen Widerrufsrecht belehrt, ist dessen Ausübung grundsätzlich unbefristet. Man spricht in diesem Falle auch von einem so genannten Widerrufsjoker.
Durch Nachbelehrung droht Verlust des Widerrufsjokers
Mit Unterzeichnung der derzeit sehr häufig versandten Nachbelehrungen besteht jedoch die nicht unbegründete Gefahr, dass sich die betroffenen Versicherungsnehmer der Ausübung ihres unbefristeten Widerrufsjokers unbewusst entsagen. Hintergrund: Mit der Unterzeichnung der Nachbelehrung wird nämlich regelmäßig die Ausübung des Widerrufs- bzw. Widerspruchsrechts zeitlich befristet.
Auch Nachbelehrung kann falsch sein
Versicherungsnehmer, die unlängst Post von deren Lebensversicherer erhalten haben, sollten die Nachbelehrung nicht vorbehaltlos unterzeichnen, sondern die Klausel durch einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Hintergrund: Ähnlich wie die ursprüngliche Widerrufsbelehrung an sich, kann auch die unterbreitete Nachbelehrung juristisch angreifbare Mängel enthalten.
Was können betroffene Versicherungsnehmer jetzt tun?
Versicherungsnehmern, die zwischen dem 29.07.1994 und dem 31.12.2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, wird geraten, deren Verträge durch einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
Kanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht – seit 20 Jahren im Dienste des Verbrauchers
Seit der Gründung im Jahre 1995 hat sich unsere Rechtsanwaltskanzlei im Bereich Kapitalanlagerecht und Bankenrecht spezialisiert. Wir haben an zahlreichen positiven obergerichtliche Urteilen auf dem Gebiet des Kapitalanlagerecht und Bankenrecht mitgewirkt. Eine Vielzahl aktueller Urteile konnten wir aufgrund der anlegerfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gegenüber Banken und Sparkassen hinsichtlich verschwiegener Kickbacks/Provisionen erstreiten. Diese Urteile haben dazu geführt, dass uns viele Gegner bereits außergerichtlich Vergleiche anbieten und wir so zeitnah zufriedenstellende Ergebnisse für unsere Mandanten erzielen können. Wir vertreten seit nunmehr 20 Jahren geschädigte Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet und sind ausschließlich auf Verbraucherseite tätig. Unsere Kanzlei organisiert regelmäßig Informationsveranstaltungen zu diversen Kapitalanlagen und klärt Kapitalanleger über ihre Rechte als Verbraucher auf.
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