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WGF AG: Quotenzahlung angekündigt- Doch in welcher Höhe? Fachanwalt informiert

Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung, WGF, Eigenverwaltung, Insolvenzverfahren, Gläubigerausschuss, Hypothekenanleihen, WGF Anleihen, Genussscheine

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Kaum eine Woche nach der Insolvenzanmeldung teilt die WGF AG (Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG) mit, dass an einem Sanierungsplan gearbeitet werde. Dies teilt das Unternehmen am 19.12.2012 in einer Pressemitteilung mit. Teil dieses Plans ist, dass den Gläubigern – zu welchen jetzt auch die Anleger der verschiedenen WGF Anleihen gehören – eine Quotenzahlung angeboten werden soll.

Welche konkrete Höhe diese angebotene Quotenzahlung haben wird, bleibt vorerst noch offen. Kurz gesagt: Es ist nach wie vor offen, was konkret auf die Anleger zukommen wird. Wie ein Angebot der WGF AG zu beurteilen ist, lässt sich erst dann sagen, wenn dieses auf dem Tisch liegt. In einer Gläubigerversammlung soll über einen Insolvenzplan entschieden werden, d.h. die Gläubiger, also die Anleger der Anleihen dürfen abstimmen.

WGF AG will aus dem Immobilienhandel aussteigen

In derselben Pressemitteilung kündigt die WGF AG an, dass sie sich zukünftig aus dem Handel mit Immobilien zurückziehen werde und sich auf die Projektentwicklung beschränken wird. Eine weitere Neuigkeit ist, dass der Jahresfehlbetrag 2011 nach unten korrigiert wurde: Von ca. 71 Mio. Euro auf 68,1 Mio. Euro. Zwar hat sich der Verlust damit etwas verringert, aber dennoch handelt es sich um einen stattlichen Betrag.

Die WGF AG betont auch, dass sie ihre „Kasse“ an den vorläufigen Sachwalter übergeben habe, um zu dokumentieren, dass eine Sanierung angestrebt werde und dass die Interessen der Gläubiger gewahrt würden.

Im Rahmen der Fortführung sollen die Anleger dann auch weiterhin Geld erhalten, um den „insolvenzbedingten“ Ausfall zu kompensieren.

Interessengemeinschaft für Anleger

Damit gibt die WGF AG zu, dass es zu Verlusten bei den Anleihen kommen wird. Schlussendlich weiß niemand, ob ein Fortführungskonzept erfolgreich sein wird. Anleger müssen daher weiterhin mit Nachteilen rechnen. Ob eine Eigenverwaltung sinnvoll ist, kann nicht beurteilt werden, zumindest moralisch ist den Anlegern zu wünschen, dass ein unabhängiger Insolvenzverwalter das Ruder übernimmt. Dies würde die Wogen sicher glätten und benötigtest Vertrauen zurückbringen. Anleger sollten sich die Pläne genau anschauen und im Insolvenzverfahren ihre Rechte wahrnehmen, wenn sie mit den Plänen nicht einverstanden sind. Daneben sollte Schadensersatz geprüft werden gegen Banken und Berater.

Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt im Rahmen einer Interessengemeinschaft bereits hunderte Anleger. Dadurch können die Anleger sowohl in der Insolvenz als auch bei Schadensersatz bestmöglich vertreten werden.

Weitere Informationen:

WGF Interessengemeinschaft

Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht aus sechs Rechtsanwälten, zwei Steuerberatern und einem Wirtschaftsprüfer. Einer unserer Rechtsanwälte ist außerdem als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig. Die teilweise jahrzehnte lange Erfahrung unserer Berufsträger in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen kombiniert mit dem vom Baden-Württembergischen Justizminister ausgezeichneten juristischen Fachwissen unseres Namensgebers, macht es uns möglich, Sie individuell und qualitativ auf höchstem Niveau zu beraten. Wir legen dabei Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, welches Ihre Interessen in den Vordergrund stellt. Unser oberstes Ziel ist die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte durch Einhaltung von höchsten Qualitätsstandards in der juristischen Arbeit.

Kontakt:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Ralf Stoll
Einsteinallee 3
77933 Lahr
07821/9237680
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
http://www.dr-stoll-kollegen.de

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