Categories: Auto, Verkehr

Wertverlust vom Diesel nicht absetzbar

Seit dem Dieselskandal um manipulierte Abgaswerte ist in Deutschland die Nachfrage nach neuen und gebrauchten Diesel-Pkws rapide gesunken. Immer mehr Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in deutschen Städten beunruhigen die Besitzer von betroffenen Autos. Wer sein Fahrzeug aktuell wiederverkaufen möchte, ist mit zweierlei Problemen konfrontiert. Zum einen nehmen einige Autohändler keine gebrauchten Diesel mehr in Zahlung und zum andern sind auf dem Gebrauchtwagenmarkt eine verlängerte Standzeit und ein erhöhter Abschlag beim Verkauf hinzunehmen.

Der Imageverlust des Diesels hat zu einem erhöhten Wertverlust geführt. Der Wertverlust lässt sich nach Schwacke für eine Automarke, einen bestimmten Typ mit einer bestimmten Motorisierung anhand der Verkaufswerte bestimmen. Vergleicht man die Verkaufspreise für Diesel der vergangenen Jahre, so liegen die aktuellen mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit darunter. Schön wäre es, wenn der Fiskus diesen erhöhten Wertverlust anerkennen würde. Ist aber leider nicht so. Auf dem zusätzlichen Wertverlust bleibt der Steuerzahler aufgrund der Politik und vorliegenden Gerichtsurteilen sitzen.

Einem weiteren Wertverlust kann der Pkw-Halter nur durch regelmäßige Inspektionen, Instandhaltung und Pflege seines Wagens entgegenwirken. Wer in seinem Wagen raucht, muss ohnehin einen größeren Wertverlust in Kauf nehmen. Viele sind auch von den kommenden Dieselfahrverboten gar nicht betroffen. Wer z. B. auf dem Land wohnt, muss sich genauso wenig darüber Gedanken machen wie Anwohner, Schwerbehinderte, Handwerker und Gewerbetreibende. Sie alle können den Wertverlust auch dahingehend umgehen, dass sie ihren Diesel einfach behalten und wie bisher weiterhin fahren statt ihn unter Wert zu verkaufen

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Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 330 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit nahezu 600.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

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