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Weniger Ausschreibungsaufwand mit RAL Gütezeichen

Neue Informationsbroschüre für Vergabestellen

Neue Broschüre „Öffentliche Auftragsvergabe und RAL Gütesicherung. Bildnachweis: RAL

St. Augustin, 15. Mai 2014 – RAL Gütezeichen sind in fast allen öffentlichen Bereichen präsent, beispielsweise im Kanalbau und Landschaftsbau, in der Gebäudereinigung oder im Straßenbau. Die hohen Qualitätsanforderungen sind der Grund, warum Auftraggeber häufig auf Produkte und Leistungen mit RAL Gütezeichen zurückgreifen. Wie Vergabestellen die RAL Gütesicherungen und RAL Gütezeichen bei Ausschreibungen nutzen und das Verfahren damit vereinfachen können, beschreibt die neue Broschüre „Öffentliche Auftragsvergabe und RAL Gütesicherung – Ausschreibungen rationalisieren und sicher gestalten“. Herausgegeben wird sie von RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.

Auftraggeber können mit Hilfe der RAL Gütesicherungen den Aufwand bei öffentlichen Ausschreibungen deutlich verringern. Grund sind die Güte- und Prüfbestimmungen, die Produkte und Leistungen erfüllen müssen, um das RAL Gütezeichen zu erhalten. Sie umfassen alle relevanten Eigenschaften und nennen beispielsweise die Kriterien für Fachkunde, Leistungsfähigkeit sowie Zuverlässigkeit der Anbieter ebenso wie die technischen Produkt- bzw. Leistungsanforderungen. Vergabestellen können deshalb die Güte- und Prüfbestimmungen als Kriterien der Bietereignung und der technischen Spezifikation heranziehen und mit der Vorlage des RAL Gütezeichens als erfüllt ansehen. Bieter, die nicht das RAL Gütezeichen vorweisen, können an diesen Ausschreibungen teilnehmen, wenn sie die Güte- und Prüfbestimmungen erfüllen und dies durch ein Prüfzeugnis nachweisen.

Im Einklang mit dem Vergaberecht

Öffentliche Auftraggeber nutzen bereits diese Möglichkeit zur Rationalisierung von Ausschreibungen, denn sie steht im Einklang mit dem Vergaberecht und der darin verlangten Transparenz, Neutralität und Diskriminierungsfreiheit. So bindet RAL bei der Entwicklung der Güte- und Prüfbestimmungen unabhängige Institutionen wie Landes- und Bundesbehörden, betroffene Verbände und Prüforganisationen ein. Dieses Verfahren ist öffentlich und zudem sind die Güte- und Prüfbestimmungen für jeden zugänglich. Damit ist die Transparenz gewahrt. Auch die Diskriminierungsfreiheit ist sicher gestellt, denn das Verfahren schließt die Benachteiligung einzelner Markteilnehmer aus. Zudem können RAL Gütezeichen für Produkte und Leistungen aller in- und ausländischen Unternehmen verliehen werden.

Die Broschüre kann bei RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung in St. Augustin bestellt werden. Telefonisch unter 02241-16 05 40, per Fax unter 02241-16 05 10 oder per E-Mail unter RAL-Institut@RAL.de. Unter www.ral-guetezeichen.de steht die Broschüre als Download zur Verfügung.

Bildquelle:kein externes Copyright

Informationen zur RAL Gütesicherung

Für die Anerkennung und Vergabe von RAL Gütezeichen ist seit 1925 RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung im Produkt- und Dienstleistungsbereich zuständig. Die zuverlässige Einhaltung des hohen Qualitätsanspruchs wird durch ein dichtes Netz stetiger Eigen- und Fremdüberwachung gesichert, dem sich die Hersteller und Anbieter freiwillig unterwerfen. Als objektive und interessensneutrale Kennzeichnung werden RAL Gütezeichen den wachsenden Ansprüchen der Verbraucher gerecht und stehen für deren Schutz. Zurzeit gibt es über 130 Gütegemeinschaften mit 160 RAL Gütezeichen.

RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.
Doris Grundmeyer
Siegburger Straße 39
53757 Sankt Augustin
02241/16 05 21
RAL-Institut@RAL.de
http://www.ral-guetezeichen.de

Kohl PR & Partner
Annegret Winzer
Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin
030/22 66 79-24
a.winzer@kohl-pr.de
http://www.kohl-pr.de

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