Gut beraten von den Experten der ERGO Group
Karoline Z. aus Waldkraiburg:
Im Herbst sind die Sichtverhältnisse oft schwierig. Muss ich deshalb in dieser Jahreszeit immer mit Tagfahrlicht fahren? Und was gilt für Abblendlicht und Nebelschlussleuchten?
Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO:
Seit 2011 sind Tagfahrleuchten bei neuen Fahrzeugen Pflicht. Dieses Licht soll andere Verkehrsteilnehmer frühzeitig auf herannahende Fahrzeuge aufmerksam machen. Das Tagfahrlicht reicht allerdings nicht aus für schwierige Sichtverhältnisse wie bei Nebel oder Regen. Dann muss der Autofahrer laut Straßenverkehrsordnung (StVO) das viel hellere Abblendlicht einschalten. Zwar schaltet sich bei modernen Fahrzeugen das Abblendlicht abhängig von den Lichtverhältnissen häufig automatisch ein beziehungsweise aus. Doch oft erfolgt die Aktivierung recht spät. Daher ist es besser, wenn der Fahrer bei schwierigen Sichtverhältnissen selbst von Tages- auf Abblendlicht umschaltet. Beträgt die Sichtweite bei Nebel weniger als 50 Meter – das entspricht dem Abstand zwischen zwei Leitpfosten am Rand von Autobahnen und Landstraßen – ist es laut StVO erlaubt, die Nebelschlussleuchte einzuschalten. Der Fahrer muss sie aber umgehend wieder ausschalten, wenn die Sichtverhältnisse besser werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das extrem starke Licht andere Autofahrer blendet.
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