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Weihnachtliche Brandgefahr

Zum Jahresende steigen regelmäßig die Einsätze der Feuerwehr

Es ist Advent! Brandursache Nummer eins in den kommenden Wochen sind laut ARAG Experten brennende Adventsgestecke, flammende Weihnachtsbäume und etwas später auch die Unachtsamkeit bei der Silvesterknallerei.

Besonders viele Brände im Dezember
Im Dezember schnellen jedes Jahr die Zahlen für Brandschäden in die Höhe: Es entstehen rund 40 Prozent mehr Schäden durch Zimmer- oder Hausbrände als in den anderen Monaten. Etwa 11.000 Brände wurden in der vergangenen Weihnachtszeit gemeldet, das belegen die aktuellen Zahlen, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlichte.

Wunderkerzen am Weihnachtsbaum gefärden den Versicherungsschutz
Da die Gefahr eines Feuerausbruchs durch brennende Kerzen und leicht entzündliche Gegenstände gerade in der Weihnachtszeit so besonders hoch ist, raten ARAG Experten zu einem sehr umsichtigen Verhalten. Schon ein einziger Feuerlöscher im Haushalt kann Schlimmes verhindern; die Installation von Rauchwarnmeldern (http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/2822/) Leben retten. Damit die selige Weihnachtszeit auch fröhlich bleibt, sollte man der Feuergefahr lieber mit zuviel als zuwenig Vorsorge begegnen. Kommt es dennoch zum Brand, kann es neben dem vermiesten Weihnachtsfest auch noch zu Ärger mit der Versicherung kommen. Denn die kann ihre Leistung unter Umständen ablehnen. Bei Wunderkerzen am Weihnachtsbaum muss man deshalb besonders vorsichtig sein: Kommt es zum Brand, zahlt möglicherweise die Versicherung nicht. In einem speziellen Fall zündeten die Versicherten unmittelbar am Weihnachtsbaum Wunderkerzen an, wodurch ein Brand entstand. Das angerufene Landgericht hatte entschieden, dass die Versicherten grob fahrlässig gehandelt hatten. Die Hausratversicherung musste daher die durch den Schaden entstandenen Kosten nicht zahlen (LG Offenburg, Az.: 2 O 197/02).

Kerzen anzünden nur unter der Aufsicht Erwachsener
Das Landesgericht Bielefeld weist darauf hin, dass Eltern ihre Feuerzeuge nicht in der Reichweite ihrer Kinder aufbewahren sollten. In dem entschiedenen Fall hatte ein achtjähriges Kind selbstständig mit dem Feuerzeug Kerzen angezündet und einen Brand verursacht. Da das Kind nicht für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann, haften die Eltern und nicht die Hausratversicherung für den entstandenen Brandschaden, urteilten die Richter (LG Bielefeld, Az.: 21 S 166/06).

Tipps der ARAG Experten
– Frisches Tannengrün entzündet sich schlechter als vertrocknete Zweige! Den Weihnachtsbaum darum erst kurz vor dem Fest kaufen!
– Weihnachtsbaum auf dem Boden in einem stabilen mit Wasser gefüllten Christbaumständer befestigen und regelmäßig gießen.
– Fluchtwege festlegen und freihalten!
– Ausreichend Sicherheitsabstand zu brennbaren Stoffen wie Gardinen einhalten!
– Kerzen gehören nicht unter Äste oder Zweige, sondern in festen Kerzenhaltern an freie Stellen am Weihnachtsbaum.
– Anzünden der Kerzen immer von oben nach unten, Löschen der Kerzen von unten nach oben.
– Den Weihnachtsbaum nie unbeaufsichtigt lassen und immer auch Kinder und Haustiere im Auge behalten.
– Vorsorgen: Für den Fall der Fälle Löschmittel wie Wassereimer oder Handfeuerlöscher, bereit halten.
– Rauchwarnmelder (http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/2822/) schlagen rechtzeitig Alarm – und retten Leben.
– Mit Kindern den Ernstfall üben! Kinder sollten wissen, dass man sich bei einem Brand auf keinen Fall verstecken darf und auch die Notrufnummer 112 der Feuerwehr kennen!

Download des Textes und verwandte Themen:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/versicherung-und-sicherheit/

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