Categories: Allgemein

Weigerung der Annahme der Kündigung durch den Arbeitnehmer

Beginn der Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage, von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Problem:

Häufig gestaltet sich die Zustellung von Kündigungen problematisch. So kommt es vor, dass der Arbeitnehmer die Annahme des Kündigungsschreibens, das durch den Arbeitgeber überreicht wird, verweigert. Ein anderer häufig auftretender Fall ist die Nichtabholung eines Kündigungseinschreibens trotz Erhalt einer Benachrichtigung. Bei derartigen Fällen stellt sich daher die Frage, ob bzw. ab wann die Frist der Kündigungsschutzklagen läuft.

Lösung:

Der genaue Fristbeginn ist abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles. Musste der Arbeitnehmer mit dem Zugang einer Kündigung rechnen musste, so ist die Zugangsvereitelung treuwidrig. Die Folge wäre dann, dass der Arbeitnehmer so behandelt wird als wäre die Kündigung tatsächlich zugegangen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 7.11.2002, NZA 2003, 719): Die Dreiwochenfrist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage läuft folglich.

Verweigert der Arbeitnehmer die Annahme des Kündigungsschreibens und weiß er auch, dass es sich um eine Kündigung handelt, nützt eine verweigerte Annahme nichts und die Frist läuft dennoch.

Anders ist die Sachlage bei einem Einschreiben. Dabei muss der Arbeitnehmer nicht ohne weiteres wissen, dass sich um eine Kündigung handelt, wenn er nicht beispielsweise bereits vom Betriebsrat von seiner Kündigung erfahren hat.

Fachanwaltstipp Arbeitgeber:

Die Kündigung sollte entweder direkt per Botendienst zugestellt werden oder man sollte einen Mitarbeiter mit der Übergabe beauftragen bzw. ihn zu Übergabe hinzuziehen. Im Zweifelsfall sollte erneut gekündigt werden.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer:

Ein Einschreiben muss grundsätzlich nicht abgeholte werden. Musste man jedoch mit einer Kündigung rechnen, könnten Probleme entstehen, wenn das Einschreiben nicht abgeholt wird.

Bei Versäumnis der Frist kann geprüft werden, ob ein Antrag auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage in Betracht kommt. Der Antrag ist jedoch dann nicht möglich, wenn der Zugang treuwidrig vereitelt wurde.

11.6.2013

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt:
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

Hasselwander-PR

PR-Neuigkeiten: Das individuelle Partnernetzwerk

Share
Published by
Hasselwander-PR

Recent Posts

BITMi unterstützt „28 for all“

Ein 28. Regime für alle EU-Unternehmen Die Kampagne steht für ein 28. Regime, das alle…

1 Monat ago

„Eiszeit – ein Essay“

Peter Egli analysiert die Menschheitsgeschichte und wagt einen Blick in die Zukunft Zug, 2026 -…

1 Monat ago

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

So lassen sich Reputationsverlust und Vertragsstrafen vermeiden (Bildquelle: PTA GmbH)Mannheim, 17. März 2026. Die Energiebranche…

1 Monat ago

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Multi-Gigabit-Router für skalierbare Netzwerke mit High-Speed-Verbindungen und hohen Bandbreiten Balance 580X von PeplinkUnterschleißheim/München, 17. März…

1 Monat ago

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über Aspekte bei der privaten Hühnerhaltung ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über…

1 Monat ago

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Bochum - Am Samstag, den 14.03.2026, setzte Oliver Fischer, einer der profiliertesten Akteure im deutschen…

1 Monat ago