Zweifache Barriere ist Pflicht bei der Tanklagerung
sup.- Die Wärmeenergie Heizöl lagert meistens in einem Kellertank oder in einem Erdtank außerhalb des Hauses. Diese Art der Bevorratung lässt viel Flexibilität beim Brennstoff-Einkauf, verpflichtet die Nutzer aber auch zu einigen Vorsichtsmaßnahmen. Denn jede noch so kleine Undichtigkeit in der Tankhülle kann zum Austritt von Öl und damit zu Verunreinigungen führen. Gelangt das Öl ins Erdreich oder ins Grundwasser, dann wird aus einem unbemerkten Leck leicht ein erheblicher Umweltschaden. Für alle Varianten der Heizöllagerung gilt deshalb grundsätzlich das Prinzip der doppelten Sicherheit: Sollte es zum Austritt von Öl kommen, müssen Gebäude und Umwelt stets durch eine weitere Barriere geschützt sein. Diese zusätzliche Sperre kann bauseitig eine undurchlässig beschichtete Auffangwanne sein, in der der Tank steht. Die inzwischen häufiger genutzte Option sind moderne Tanksysteme, die die gesetzlich vorgeschriebene doppelte Absicherung bereits mit ihrer Installation selbst mitbringen – entweder durch eine doppelte Wandung oder durch eine direkt im Tank integrierte Auffangwanne.
Leider vernachlässigen manche Eigentümer, dass ihre Pflichten als Öltankbetreiber mit dieser Installation nicht enden. Sie sind während der gesamten Zeitdauer der Nutzung bis zur Stilllegung des Tanks dafür verantwortlich, dass die doppelte Sicherheit jederzeit gewährleistet ist. Im Laufe der Jahre gibt es nämlich mehrere Risikofaktoren, die die zuverlässige Heizöllagerung gefährden können. Dazu gehören beispielsweise Risse in der Beschichtung der Auffangwanne oder verschleißbedingte Mängel bei Leitungen, Verbindungen, Armaturen oder bei der Sicherheitstechnik des Tanks. Besonders gefährlich sind Korrosionsschäden, die die Behälterhülle von innen zerfressen. Oft werden sie erst dann bemerkt, wenn es bereits zu einem Leck gekommen ist. Um diesem Szenario vorzubeugen, empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung der Tankanlage durch Fachleute, die entstehende Mängel bereits vor einem Schadensfall erkennen können. Der Bundesverband Behälterschutz e. V. (Freiburg) weist darauf hin, dass ein entsprechender Wartungsvertrag ausschließlich mit einem Fachbetrieb nach Wasserrecht abgeschlossen werden sollte. Außerdem sollte der Betrieb als Qualitätsnachweis das RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik führen dürfen. Dann verfügen die Tank-Inspekteure nicht nur über das notwendige Know-how, sondern werden ihrerseits regelmäßig von externen Gutachtern überwacht (www.bbs-gt.de). Das Prinzip der doppelten Sicherheit gilt auf diese Weise auch für die Kontrollmaßnahmen rund um die Heizöllagerung.
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