VW Skandal und die Organhaftung
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/organhaftung.html Manipulierte Abgaswerte, Unregelmäßigkeiten beim CO2-Ausstoß: Der VW Skandal wirft viele Fragen auf. Vor allem auch die Fragen nach der Verantwortlichkeit und der Managerhaftung bzw. Organhaftung (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/organhaftung.html).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Hiobsbotschaften beim Volkswagen Konzern reißen nicht ab. Nach den Abgasmanipulationen beim Dieselmotor E 189 hat das Unternehmen nun auch Unregelmäßigkeiten beim Kohlendioxid-Ausstoß gemeldet. Unter den nach Konzernangaben rund 800.000 betroffenen Fahrzeugen, sind diesmal auch Benziner.
Wie hoch der Schaden durch den Abgasskandal für VW sein wird, kann noch niemand abschätzen. Vor allem stellt sich aber die Frage der Verantwortlichkeit und wer für den Schaden aufkommen muss. Auch die Vorstände und Aufsichtsräte können in der Haftung stehen. Schon bei fahrlässigem Verhalten können sie zur Rechenschaft gezogen werden und auch persönlich haftbar gemacht werden. Umso wichtiger ist es für leitende Organe – nicht nur bei VW – sich gegen Schadensersatzansprüche von innen und außen entsprechend abzusichern und ihr persönliches Risiko zu minimieren.
Üblicherweise schließt ein Unternehmen für seine Führungskräfte daher D&O-Versicherungen (Directors and Officers) ab. Diese springen dann ein, wenn die leitenden Organe fahrlässig gehandelt haben. Wichtig ist es dabei, den Umfang und die Leistung der Versicherung auf die individuellen Erfordernisse abzustimmen. Das betrifft u.a. die Höhe der Deckungssumme.
Um strafbare Handlungen aus dem Unternehmen heraus zu verhindern, ist ein effektives Compliance Management System ebenso wichtig. Das Compliance System muss ebenfalls auf die spezifischen Gegebenheiten eines Unternehmens zugeschnitten und geeignet sein, kriminelle Strukturen innerhalb eines Betriebs zu unterbinden. Funktionierende Compliance Management-Systeme sind nicht nur für Konzerne unerlässlich, sondern erlangen auch für mittelständische Unternehmen eine immer größere Bedeutung. Damit das System seine Aufgabe erfüllen kann, muss es regelmäßig auf seine Wirksamkeit hin überprüft werden.
Um geeignete Maßnahmen zur Haftungsabwehr und Minimierung des persönlichen Risikos zu treffen, können sich Unternehmen, Vorstände und Aufsichtsräte an im Gesellschaftsrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.
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