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Vorsorgetreffen für den Todesfall – worauf Eltern achten sollten

Interview mit Notarin Bettina Selzer von der Kanzlei SELZER REIFF Rechtsanwälte Notar, Frankfurt, im Deutschlandfunk zum Thema: Vorsorgetreffen für den Todesfall – worauf Eltern achten sollten

Bettina Selzer, Rechtsanwältin und Notar aus Frankfurt

Frankfurt, 26. Oktober 2016 – Wer kümmert sich um die minderjährigen Kinder, wenn die Eltern plötzlich sterben? So unvorstellbar dieser Schicksalsschlag ist: Wer seine Kinder im Todesfall gut versorgt wissen möchte, sollte in einem Testament oder Erbvertrag rechtzeitig einen Vormund und Testamentsvollstrecker benennen. In einem aktuellen „Verbrauchertipp“ des Radiosenders Deutschlandfunk gibt Bettina Selzer, Rechtsanwältin und Notar in Frankfurt, wertvolle Hinweise zu diesem wichtigen Thema. Das Interview wird am Donnerstag, den 27. Oktober 2016 um 11.55 Uhr ausgestrahlt und ist anschließend auch auf der Website des Deutschlandfunks abrufbar.

Vorsorgen für die Kinder: Vormund benennen für den Ernstfall

„Die Frage, wer im Todesfall der Eltern das Sorgerecht für die Vollweisen erhält, wird grundsätzlich vom zuständigen Familiengericht entschieden. Das Gericht wird sich in der Regel nach dem Wunsch der Eltern richten, sofern diese vorsorglich einen Vormund benannt haben“, erläutert Bettina Selzer. Die Eltern sollten zudem die Gründe für ihre Entscheidung schriftlich festhalten und dem Vormund auch eine Vollmacht erteilen, um die elterliche Sorge bis zur tatsächlichen Vormundbestellung sicherzustellen.

Inwiefern Eltern einen Vormund benennen können, hängt unter anderem vom bestehenden Sorgerecht ab. Wurde dieses entzogen oder besitzt nur ein Elternteil das Sorgerecht, so gibt es Einschränkungen. Zusätzlich zur Benennung eines Vormunds sollten Eltern zudem auch an die finanzielle Absicherung ihrer Kinder für den Todesfall denken und entsprechende Regelungen zum Erbe in einem Testament hinterlegen.

Das Interview wird am 27.10.2016 um 11.55 Uhr im Deutschlandfunk ausgestrahlt und anschließend im Audio-Archiv im Internet abrufbar sein.

Weitere Informationen sowie einen Informationstext der Notarkammer Frankfurt zum Thema finden Sie auch unter:

http://www.selzer-reiff.de/aktuelles/fachbeitraege-publikationen/vorsorge-treffen-fuer-den-todesfall-worauf-eltern-achten-sollten/

Kanzlei SELZER REIFF Rechtsanwälte Notar, Frankfurt am Main

Zentral im Westend Frankfurt gelegen, bietet die Kanzlei SELZER REIFF Rechtsberatung und Rechtsvertretung in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Handelsrecht, Immobilienrecht sowie Vertragsrecht an. Ein Schwerpunkt der Rechtsanwaltskanzlei ist die Betreuung kleinerer und mittelständischer Unternehmen. Mandanten profitieren vom flexiblen, kreativen Umfeld einer kleinen Kanzlei, die ihnen darüber hinaus durch Einbindung in ein etabliertes Expertennetzwerk auch in benachbarten Rechtsgebieten und bei steuerlichen oder wirtschaftlichen Fragenstellungen kompetente Hilfe anbieten kann.

Mit einer bestellten Notarin in Frankfurt bietet die Kanzlei auch die Leistungen eines Notariats, z.B. Beurkundung von Verträgen oder Beglaubigung von Unterschriften. Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer, geb. Schmidt, berät bei der Vertragsgestaltung und prüft für ihre Mandanten auch fremde Verträge. Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer und Rechtsanwältin Sonja Reiff seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.

Weitere Informationen: http://www.selzer-reiff.de

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Guiollettstraße 27
60325 Frankfurt am Main
069 / 72 30 17
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