Verstoß gegen GoBD kann zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen

Steuerberaterin Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz

Das Bundesfinanzministerium hat die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ veröffentlicht. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen und Düsseldorf, weist darauf hin, dass diese Grundsätze für Veranlagungszeiträume ab 01.01.2015 und generell für jeden Unternehmer gelten, auch für diejenigen, die nicht bilanzieren, sondern eine Einnahmeüberschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG erstellen.

Betroffen von dieser Vorschrift sind sämtliche elektronischen Systeme, die in irgendeiner Form betrieblich genutzt werden und entsprechende Daten liefern, die u. a. für die Finanzbuchhaltung relevant sind. Hierzu gehören nicht nur elektronische Kassensysteme und Warenwirtschaftssysteme, sondern auch Archiv- und Datenmanagementsysteme.

„An dieser Stelle auf sämtliche Punkte dieser Vorschrift einzugehen, würde den Rahmen sprengen. Jeder Unternehmer sollte sich jedoch von einem fachkundigen Steuerberater über diese Zusammenhänge beraten lassen, damit eben nicht bei einer Betriebsprüfung der Vorwurf gemacht wird, gegen diese Aufbewahrungspflichten verstoßen zu haben. Hieraus können sich nicht unerhebliche finanzielle Nachteile ergeben“, rät Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 40 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

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