Categories: Allgemein

Verstöße des Arbeitgebers gegen das Betriebsverfassungsgesetz: Durchsetzung der Ansprüche des Betriebsrats

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Ausgangslage:

Der Betriebsrat kann bei groben Verstößen des Arbeitgebers gegen seine Verpflichtungen aus dem Betriebsverfassungsgesetz Unterlassungsansprüche und Ansprüche auf Vornahme oder Duldung einer Handlung gegen den Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht einklagen.

Wie werden diese Ansprüche durchgesetzt?

Hat das Arbeitsgericht zu Gunsten des Betriebsrats entschieden und weigert sich der Arbeitgeber trotzdem dem nachzukommen, können die Ansprüche zwangsweise durchgesetzt werden.

Ordnungsgeld oder Zwangsgeld?

Dabei muss man unterscheiden: Handelt der Arbeitgeber der ihm durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung auferlegten Verpflichtung zuwider, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, so ist er auf Antrag vom Arbeitsgericht wegen einer jeden Zuwiderhandlung nach vorheriger Androhung zu einem Ordnungsgeld zu verurteilen. Führt der Arbeitgeber die ihm durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung auferlegte Handlung nicht durch, so ist auf Antrag vom Arbeitsgericht zu erkennen, dass er zur Vornahme der Handlung durch Zwangsgeld anzuhalten sei.

Strafbarkeit des Arbeitgebers?

Eine Strafbarkeit des Arbeitgebers kommt nur unter den engeren Voraussetzungen des § 119 Betriebsverfassungsgesetz in Betracht. Danach sind vor allem Behinderungen der Betriebsratswahl, Störungen der Ausübung der Betriebsratstätigkeit und Bevorzugungen bzw. Benachteiligungen wegen der Betriebsratstätigkeit unter Strafe gestellt. Es handelt sich um ein Antragsdelikt, das heißt neben einer Strafanzeige ist auch noch ein Strafantrag des Betriebsrats erforderlich. Vor einer Strafanzeige sollten unbedingt die Voraussetzungen geprüft werden.

14.10.2015

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com.

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

Hasselwander-PR

PR-Neuigkeiten: Das individuelle Partnernetzwerk

Recent Posts

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Yasmin-Mohr-OsteopathWas während der Physiotherapie-Ausbildung im Jahr 2002 als Begeisterung für die Osteopathie begann, entwickelte sich…

1 Tag ago

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Europäischer VC investierte bereits 2024 – nur fünf Monate nach Gründung des KI-Start-ups. Adaptive ML…

2 Tagen ago

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

180 / 250 Hz OC mit 90 W USB-C und KVM-Switch Amsterdam, 17. Juli 2026…

2 Tagen ago

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Warum Unternehmen künftig mehr in menschliche Reife investieren müssen – Platin-Auszeichnung für Ines Rauscher im…

2 Tagen ago

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Von spannenden Veranstaltungen bis hin zu kühlenden Orten zum Entspannen Biergarten am Wasserturm (Bildquelle: @…

2 Tagen ago

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Der Nutzen von Mitarbeiterbindung für Retention Management, Arbeitgeberattraktivität, Performance Improvement Fachkräftemangel? Personalmangel? Hier sind die…

2 Tagen ago