Anspruch auf einen Betreuungsplatz

txn.

txn. Seit dem 1. August 2013 gibt es für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bundesweit einen Rechtsanspruch auf öffentlich geförderte Betreuungsplätze. Aber wie stellt sich die Situation heute tatsächlich dar?

Die vorläufigen Ergebnisse des statistischen Bundesamtes klingen zunächst positiv: Aktuell werden knapp 662.000 Kinder unter drei Jahren in einer Kindertageseinrichtung oder in einer öffentlich geförderten Kindertagespflege betreut. Das sind immerhin 64.000 Kinder mehr als vor dem 1. März 2013. Laut statistischem Bundesamt besteht bei einer angestrebten Betreuungsquote von 39 Prozent allerdings ein Bedarf von 780.000 Plätzen für Kinder unter drei Jahren. Hier klafft also noch eine Lücke von rund 118.000 fehlenden Betreuungsplätzen. Zudem sind Angebot und Nachfrage regional sehr unterschiedlich. Trotz der offensichtlichen ersten Erfolge bleibt also auch mehr als ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs noch viel zu tun.

„Fehlende Betreuungsplätze für Kinder erschwert Eltern nicht nur die persönliche Lebensplanung, sondern sind auch hinderlich für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Denn verlässliche Betreuungsmöglichkeiten sind Grundvoraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, so Petra Timm, Unternehmenssprecherin beim Personaldienstleister Randstad. „Nur wenn die Kinder gut betreut sind, können Mütter und Väter ihre Qualifikationen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Wir begrüßen es daher sehr, dass aktuell aus den insgesamt fünf Milliarden Euro, die die große Koalition in die Bildung investieren will, eine Milliarde in Kindertagesstätten und Krippen fließen soll, um Länder und Kommunen beim weiteren Ausbau zu unterstützen“, so Timm weiter.

Bis es für alle Eltern deutlich leichter wird, für ihr Kleinkind einen der begehrten Plätze in einer Kindertageseinrichtung oder öffentlich geförderter Kindertagespflege zu bekommen, wird es noch einige Zeit dauern.

Was viele Eltern nicht wissen: Der rechtsverbindliche Anspruch auf einen Betreuungsplatz ist verbindlich und hat deswegen bei Nichterfüllung Konsequenzen. Konkret: Kann eine Kommune keinen Betreuungsplatz zur Verfügung stellen, muss sie für die Mehrkosten aufkommen, die den Eltern eventuell entstehen – beispielsweise für die Unterbringung ihres Kindes bei einer Tagesmutter oder in einer privaten Einrichtung. Diese Kosten sind notfalls einklagbar.
Bleibt zu klären, wie die Bewerbung und Verteilung läuft: In Städten, in denen die Vergabe zentral über das Jugendamt erfolgt, genügt die Antragstellung dort. In vielen Kommunen müssen sich Eltern bei jeder in Frage kommenden Kindertagesstätte eigenständig bewerben. Wichtig: Dabei müssen alle verfügbaren Betreuungsmöglichkeiten berücksichtigt werden und nicht nur die Wunscheinrichtung. Und auch wenn sich das Gerücht hartnäckig hält: Halbtagsbetreuung für halbtags tätige Elternteile ist nicht vorgesehen. Auch Teilzeitkräfte haben demnach Recht auf Ganztagsbetreuung ihres Kindes.

[Bildunterschrift]
txn. Seit fast einem Jahr haben auch Kinder unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte. Doch auch heute noch sind viele Fragen offen und es fehlt bundesweit an bedarfsgerechten Angeboten. Dadurch können viele Frauen nicht zurück in den Job – oder haben Probleme, die richige Balance zwischen Familie und Beruf zu finden.

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