Categories: Allgemein

Verlängerung der Abgabefrist ist möglich

Entspannt durch den Sommer, weil die Abgabefrist nicht drückt (Bildquelle: Mila Supinskaya/ stock.adobe.com)

Die Einkommensteuererklärung ist zum 31.07.2020 fällig gewesen. Besteht Gewissheit, dass die Frist nicht eingehalten werden konnte, gibt es zwei Möglichkeiten. Erstens kann versucht werden, beim Finanzamt eine Verlängerung zu beantragen. In der Vergangenheit konnte eine Fristverlängerung meist problemlos sogar telefonisch beantragt werden, da diverse Verspätungssanktionen im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters waren. Nachdem die Sanktionen verschärft wurden, soll eine Fristverlängerung nunmehr eine Ausnahme darstellen. Vor allem muss sie sehr gut begründet werden. Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Wird erfolgreich eine neue Abgabefrist gewährt, dann werden die ansonsten verbindlichen Verspätungszuschläge ausgesetzt.

Eine weitere Möglichkeit seine individuelle Abgabefrist zu verlängern, ist eine Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein oder die Beauftragung eines Steuerberaters für das Erstellen der Einkommensteuererklärung. Die Mitgliedschaft bei der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. verlängert auch für Neumitglieder, die die Lohi bisher noch nicht in Anspruch genommen haben, die Abgabefrist um sieben Monate. Sie erfolgt zu einem transparenten und fairen Preis-Leistungs-Verhältnis und enthält ein All-Inclusive-Programm gegen Übernahme einer einmaligen Jahresgebühr. Durch die Mitgliedschaft wird die Abgabefrist unkompliziert und ohne langwierige Begründungen bis zum 1. März 2021 verlängert. Das Erstellen der Einkommensteuererklärung fällt dann auch weg, da die Steuerprofis der Lohi das übernehmen.

www.lohi.de/steuertipps

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit über 675.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

Firmenkontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Jörg Gabes
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 503159
info@lohi.de
http://www.lohi.de

Pressekontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 503147
presse@lohi.de
http://www.lohi.de

Hasselwander-PR

PR-Neuigkeiten: Das individuelle Partnernetzwerk

Share
Published by
Hasselwander-PR

Recent Posts

DEUTSCHE FINANCE Group: DF Deutsche Finance Fund 20 in Liquidation – Ihre Rechte als Anleger

Der DF Deutsche Finance Investment Fund 20 – Club Deal Boston III ist ein geschlossener…

2 Stunden ago

Gute Arbeit verdient Sichtbarkeit: Firmenklick.de bringt Unternehmen ins Blickfeld

Mit einem Unternehmensprofil dort präsent sein, wo Menschen nach passenden Firmen und Dienstleistern suchen. Ein…

2 Stunden ago

Vier Jahreszeiten, 26 Schätze: Wildcat verwandelt den Adventskalender 2026 in eine zeitlose Schmuckschatulle

(Bildquelle: Wildcat)Gronau, 05. Oktober 2026: Der neue Wildcat Adventskalender feiert in Kürze seinen Release. Das…

2 Stunden ago

NENNA.AI auf der „AI Everything 2026“ in Abu Dhabi

Berliner Start-up ist als Gewinner des „AI Special Awards“ der GITEX Europe 2025 beim weltgrößten…

3 Stunden ago

Mehr Cash, weniger Stress: Oliver Fischer begeistert 650 Zuschauer auf der Cash Conference in Magdeburg

Wie sich mit einfachen Brot-und-Butter-Immobilien kurzfristige Gewinne erzielen lassen, ohne Mieterstress und ohne Sanierungsrisiko Oliver…

4 Stunden ago

Lonely Planet kürt Maryland als Top-Reiseziel für 2027

Das maritime Städtchen Annapolis gehörten zu den schönsten Reisezielen in Maryland. (Bildquelle: Visit Annapolis)Welches Urlaubsziel…

4 Stunden ago