Unternehmensnachfolge: Stärkere Belastung durch Reform der Erbschaftssteuer
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Die Reform der Erbschaftssteuer könnte Firmenerben bei der Unternehmensnachfolge (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/unternehmensnachfolge.html)stärker belasten als bislang gedacht. Die Pläne der Regierung stehen in der Kritik.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Thema Unternehmensnachfolge steht bei vielen Familienbetrieben weit oben auf der Agenda. Die ältere Generation möchte sich langsam in den Ruhestand verabschieden, die Kinder oder andere Verwandte sollen die Firma weiterführen. Die notwendige Reform der Erbschaftssteuer könnte die Firmenerben dabei stärker belasten als bislang angenommen.
In einem guten halben Jahr muss die Reform der Erbschaftssteuer stehen. An den Plänen von Bundesfinanzminister Schäuble entzündet sich weiter die Kritik. Wurde bisher immer von minimalen Veränderungen gesprochen, so könnten Firmenerben nun doch deutlich stärker zur Kasse gebeten werden. Werden die Regierungspläne umgesetzt, würden nach Medienberichten langfristig jährliche Mehreinnahmen von rund 1,5 Milliarden Euro in die Staatskasse gespült. Bislang wurde von rund 200 Millionen Euro ausgegangen. Kritiker sehen durch die Pläne den Unternehmensübergang erheblich erschwert und fürchten um Arbeitsplätze. Eine Einigung wie die Reform der Erbschaftssteuer genau aussehen soll, gibt es immer noch nicht. Mit einer Entscheidung ist auch erst im neuen Jahr zu rechen.
Nötig wird die Reform der Erbschaftssteuer durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Demnach sei die derzeit geltende Privilegierung von Firmenerben zumindest in Teilen verfassungswidrig. Die Regierung muss bis zum Sommer 2016 nachbessern. Klar ist bisher aber nur, dass Firmenerben mit Einschnitten rechnen müssen.
Betriebe, bei denen demnächst der Unternehmensübergang ansteht, sollten frühzeitig handeln und den Übergang so schonend wie möglich für das Betriebsvermögen aber auch für den Erben gestalten. Dabei sind sowohl steuerliche Aspekte als auch Fragen des Erbrechts zu berücksichtigen. Eine umfassende und interdisziplinäre juristische Beratung ist daher unerlässlich. Betroffene Unternehmen können sich an Kanzleien wenden, die sowohl über eine hohe Kompetenz im Gesellschaftsrecht als auch im Erbrecht und im Steuerrecht verfügen.
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