Categories: Allgemein

Übungsleiter können Verluste jetzt erweitert absetzen

Hobby oder eine Einnahmequelle (Bildquelle: ARochau)

Nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter werden oft geringfügig vergütet. In der Praxis stehen der Vergütung indes häufig Ausgaben gegenüber. Ab sofort ist ein erweiterter Verlustabzug in der Einkommensteuererklärung zulässig. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jüngst entschieden, dass Aufwendungen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter steuerlich selbst dann berücksichtigt werden können, wenn die steuerfreien Einnahmen unterhalb des Übungsleiterfreibetrags liegen. Allerdings setzt der steuerliche Abzug eine Gewinnerzielungsabsicht bei der Übungsleitertätigkeit voraus. „Handelt es sich lediglich um ein Hobby, so müssen die Ausgaben vom Finanzamt weiterhin nicht anerkannt werden“, erklärt Hans Daumoser, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.

Im verhandelten Fall machte ein Übungsleiter seinen Verlust aus selbständiger Tätigkeit in der Einkommensteuererklärung geltend, seine Einnahmen blieben jedoch unter dem Übungsleiterfreibetrag in Höhe von 2.400 Euro im Jahr zurück. Das Finanzamt wollte den Verlust nicht als Betriebsausgaben anerkennen. Es begründete seine Entscheidung damit, dass weder die Ausgaben, noch die Einnahmen in ihrer Höhe über dem Übungsleiterfreibetrag lagen und damit nicht steuerlich relevant seien.

Der BFH sah es anders. Seiner Auffassung nach darf der vom Gesetzgeber bezweckte Steuervorteil für nebenberufliche Übungsleiter sich nicht in einen Steuernachteil umkehren. Jedoch ist beim erweiterten Verlustabzug aus der Übungsleitertätigkeit die Absicht, einen Einnahmenüberschuss zu erzielen, Voraussetzung. Wo liegt aber die Grenze zwischen Liebhaberei und Gewinnerzielung? Das Finanzamt geht normalerweise von einem Hobby aus, wenn die Einnahmen die Kosten regelmäßig nur decken oder die Kosten die Einnahmen ständig überschreiten.

www.lohi.de/steuertipps

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 320 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit über 650.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

Firmenkontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Jörg Gabes
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 503159
info@lohi.de
http://www.lohi.de

Pressekontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 503147
presse@lohi.de
http://www.lohi.de

Hasselwander-PR

PR-Neuigkeiten: Das individuelle Partnernetzwerk

Recent Posts

Neuerscheinung „Der erste Gedanke“

Ein Roman über das Leben, die Erinnerung und die Stimme in uns Zug, August 2026…

7 Stunden ago

myProtectify auf den Verpackungen von IDEE-Kaffee

myProtectify Verpackung IDEE Kaffee (Bildquelle: @ IDEE Kaffee)Digitale Hilfe im Supermarktregal: myProtectify ab sofort auf…

11 Stunden ago

Workshoptage Yoga und Psychologie

Körperorientierte Behandlungsansätze für die psychologische Praxis – 1. bis 5. Oktober 2026 Workshoptage Yoga und…

11 Stunden ago

Jubiläum und Festkonzert Förderverein Musentempel Karlsruhe e.V.

Wir werden 25! Jubiliäumskonzert Musentempel e.V. (Bildquelle: www.olivergrote.de)Wir feiern ein Vierteljahrhundert Förderverein Musentempel e.V.! Im…

11 Stunden ago

Golf & Meer – das schwimmende Luxushotel bringt Golfer zu besonderen Plätzen

CONSUL Weltreisen verbindet ausgewählte Routen von Explora Journeys mit außergewöhnlichen Golferlebnissen, persönlichem Service und exklusiven…

14 Stunden ago

Von der AI-Entwicklung zur Anwendung: Wie dcyphr.® Künstliche Intelligenz in Unternehmen bringt

dcyphr.® entwickelt AI-Lösungen für Unternehmen mit Fokus auf Automation und AI Simulation und verbindet technologische…

14 Stunden ago