Teil 2: Die Besteuerung einer Limited Libility Company (LLC)
Die LLC ist kein eigenes Steuersubjekt wie z.B. eine Corporation, sondern wird wie eine Partnergemeinschaft oder als Vereinigung unterschiedlicher Alleineigentümer betrachtet.
Entsprechend müssen die Eigentümer eine Zurechnung bei ihren persönlichen Steuern vornehmen. Die LLC zahlt keine Bundesertragssteuern, allerdings erheben einige Staaten eine gesonderte Abgabe für diese Gesellschaftsform. Die IRS stuft diese Form als Partnerschaftsgesellschaftsform mit einer Anzahl von vorhandenen Mitgliedern ein. Bei mehreren Beteiligten zahlt die Gesellschaft keine Steuern auf ihr Einkommen, sondern die Beteiligten sind gemäß ihrem Gewinnanteil steuerpflichtig. Die Gewinn- und Verlustzuweisung jedes Beteiligten muss im Gesellschaftsvertrag verankert, und gemäß „Schedule E“ deklariert werden.
Die Steuerpflicht gilt auch für nicht im Geschäftsjahr ausgeschüttete Gewinne, so dass diese nicht ausgeschütteten Gewinne durch den Beteiligten im Jahre der Entstehung der Besteuerung unterliegen.
Weitere Informationen zur Limited Liability Company (LLC) (http://uscet.com)
Die US CET Corporation ist ein internationaler Dienstleister der sich seit 2007 u.a. auf die Firmengründung USA sowie den Aufbau einer Geschäfts-repräsentanz in den USA, insbesondere im US-Bundesstaat Florida spezialisiert hat.
Im Rahmen des Aufbaues einer Geschäftsrepräsentanz in den USA ermöglichen wir es international orientierten Kunden/Unternehmen mit überschaubarem Zeit- und Geldaufwand auf dem amerikanischen Markt Fuß zu fassen, ohne ein Büro mit eigenem Personal einrichten zu müssen.
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