Categories: Allgemein

U.S. CET Corporation informiert über Vertragsrecht im Aussenhandel

Vereinbarung des Gerichtsstandes | Teil 1

unbenannt

Bei internationalen Verträgen gilt die Vereinbarung des Gerichtsstandes als wichtiger Vertragsbestandteil. Für die Vertragsparteien ist es bei normalerweise vereinbarungsgemäßen Abwicklung des internationalen Vertrages ohne Bedeutung, sich Gedanken über einen etwaigen Rechtsstreit zu machen. Gleichwohl sollte gerade im Hinblick auf die Möglichkeit eines ausbrechenden Rechtsstreites zwischen den Vertragspartnern über bestimmte Vertrags- oder Abwicklungsfragen daran gedacht werden, rechtzeitig vorher, also schon beim Vertragsabschluss, Regelungen darüber zu treffen, bei welchem Gericht der Gerichtsstand begründet sein soll, sofern sich ein Gericht mit dem Streit befassen soll.

Von besonderer Bedeutung hierbei ist die grundsätzliche Möglichkeit der Vertragspartner einen Gerichtsstand frei vereinbaren zu können. So ist es aus deutscher Sicht für einen deutschen Im- oder Exporteur oftmals erstrebenswert, schon vor allem wegen der nicht vorhandenen Sprachschwierigkeit und den geringeren Prozessrisikos, dass bei einem Rechtsstreit ein deutsches Gericht am Geschäftssitz der deutschen Vertragspartei angerufen werden kann. Jedoch was nutzt einem Kläger ein in Deutschland erwirkter Titel, wenn dieser im Ausland nicht vollstreckt werden kann bzw. die Vollstreckung im Ausland wesentlich erschwert ist?

Vollständigen Artikel lesen

Die US CET Corporation ist ein internationaler Dienstleister der sich seit 2007 u.a. auf die Firmengründung USA sowie den Aufbau einer Geschäfts-repräsentanz in den USA, insbesondere im US-Bundesstaat Florida spezialisiert hat.

Im Rahmen des Aufbaues einer Geschäftsrepräsentanz in den USA ermöglichen wir es international orientierten Kunden/Unternehmen mit überschaubarem Zeit- und Geldaufwand auf dem amerikanischen Markt Fuß zu fassen, ohne ein Büro mit eigenem Personal einrichten zu müssen.

Bildrechte: MYUSCORP

Kontakt:
U.S. CET Corporation
Leonhard W.J. Becker
P.O. Box 8865
34101 Naples, FL (USA)
+1 239 300-0348
pressestelle@uscet.com
http://uscet.com/presse.php

Hasselwander-PR

PR-Neuigkeiten: Das individuelle Partnernetzwerk

Recent Posts

Kyocera unterzeichnet Vereinbarung mit Ushio Inc.

Ushio-LaserdiodeKyoto/Esslingen, 03. Juni 2026. Kyocera Corporation und Ushio Inc. haben eine Vereinbarung über den Kauf…

2 Stunden ago

GeneralKeys Kabellose Maus mit Jiggler-Funktion

Für produktives Arbeiten auf allen Geräten - vom Notebook bis zum Tablet GeneralKeys Kabellose Maus…

3 Stunden ago

GS Yuasa auf der ees Europe 2026 – Halle B2, Stand 120

Neueste Batterietechnologien für moderne Energieanforderungen - präsentiert vom 23. bis 25. Juni Batterietechnologien von GS…

12 Stunden ago

August-Sander-Preis 2026 für Frieder Bickhardt

In einem Langzeitprojekt porträtierte der Photograph die Bewohner*innen eines selbstorganisierten Geflüchtetenkollektivs in Athen (Bildquelle: ©…

12 Stunden ago

Ascott zeigt, was Rooftops können

Vier ganz eigene Ansätze in vier europäischen Städten Die Dachterrasse des Hotels Citadines Ramblas Barcelona…

20 Stunden ago

Vierkammer Abrollcontainer für höchste Wirtschaftlichkeit

Wechselcontainer - Individuallösung führt zu Wirtschaftlichkeit Die farbigen Stelen am Container sind analog zur Codierung…

20 Stunden ago