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Top-Kanzlei Medizinrecht: Ciper & Coll. die Anwälte für Arzthaftung und Medizinrecht – bundesweit!

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Aachen – vom 04. September 2014
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Iatrogene Gallengangsverletzung anlässlich laparoskopischer Cholezystektomie, LG Aachen, Az. 11 O 50/13

Chronologie:
Die Klägerin begab sich aufgrund von Gallensteinen in die stationäre Behandlung bei der Beklagten. Dort erfolgte eine Cholezystektomie. Postoperativ stellten sich starke Schmerzen und eine Schwellung des Bauchraumes ein, da der Gallengang verletzt worden war. Seit dem Vorfall ist die Klägerin erheblich in ihrer Lebensführung eingeschränkt und nicht mehr in der Lage zu körperlich schweren Arbeiten.

Verfahren:
Das Landgericht Aachen hat den Vorfall mittels eines fachchirurgischen Sachverständigengutachtens abklären lassen. Nach persönlicher Anhörung des Gutachters kamen die Parteien überein, in Vergleichsverhandlungen einzutreten, die zu einem erfolgreichen Abschluss gelangten. Der Streitwert wurde im sechsstelligen Eurobereich festgesetzt.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In jedem Verfahrensabschnitt ist es den Parteien eines Rechtsstreits möglich, in Vergleichsgespräche einzutreten und den Prozess mittels eines Vergleichsabschlusses zum Ende zu bringen, so wir hier. Ein Vergleich stellt immer ein gegenseitiges Entgegenkommen dar, stellt die sachbearbeitende Rechtsanwältin Agnes Szlachecki fest.

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10719 Berlin
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